Der Zugang zur frühen Bildung und zum System der Kindertagesbetreuung ist eine wichtige Voraussetzung, um Kindern mit Fluchterfahrung Sicherheit, Stabilität, Struktur und Geborgenheit zu vermitteln und sie im Integrationsprozess zu unterstützen. Um ukrainischen Familien den Zugang zur Kindertagesbetreuung zu erleichtern, werden wir Informationen für Eltern zum System der hessischen Kindertagesbetreuung in ukrainischer Sprache bereitstellen.
Mit einer steigenden Nachfrage bei den Angeboten der Kindertagesbetreuung ist zu rechnen. Diese Aufgabe wird die für die Kinderbetreuung zuständigen Kommunen zusätzlich fordern. Auch hierbei unterstützt die Landesregierung die Kommunen mit Sofortmaßnahmen, um auf den unmittelbaren Bedarf zu reagieren.
Von den Kommunen wurden vor Ort bereits wichtige Konzepte entwickelt, um flexibel und schnell auf den erhöhten Bedarf an Plätzen reagieren zu können. Das Landesjugendamt begleitet darüber hinaus Kommunen, Einrichtungsträger und Jugendämter, um unkompliziert weitere Lösungen aufzuzeigen. So kann in Absprache mit dem Jugendamt eine Gruppe vorübergehend begrenzt überbelegt werden, wenn die sonstigen Rahmenbedingungen es zulassen und auch wenn zusätzliche Fachkräfte zunächst nicht gewonnen werden können. Wenn sonstige geeignete Kräfte zur Betreuung zur Verfügung stehen, sollen diese zunächst eingesetzt werden.
Mit Angeboten außerhalb der Betriebserlaubnispflicht kann vor Ort schnell und flexibel auf die spezifischen Bedürfnisse der geflüchteten Familien eingegangen werden. Diese Angebote sind zeitlich begrenzt hilfreich, das haben bereits die Herausforderungen in der Kindertagespflege 2015/2016 gezeigt.
Ukrainische pädagogische Fachkräfte können auch in Hessen als Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen arbeiten, wenn sie sich ihren Abschluss von den zuständigen Behörden als gleichwertig mit den vorgegebenen Qualifikationen nach § 25b Abs. 1 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) anerkennen lassen. Im Vorfeld zur Anerkennung können sie als Fachkräfte zur Mitarbeit nach § 25b Abs. 2 Nr. 6 HKJGB eingesetzt werden. Das erforderliche DQR 6 Niveau ihrer Ausbildung kann im Wege der ZAB-Plattform „anabin“ von den Jugendämtern eingeordnet werden.
Die Landesregierung hält grundsätzlich an dem Ziel fest, die gesetzlichen personellen Mindeststandards in den Kitas zu verbessern. Nur so können dauerhaft den gestiegenen Anforderungen begegnet und die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten verbessert werden. In der aktuellen Krisensituation werden die bereits gesetzten Ziele aber nicht flächendeckend zu erreichen sein. Deshalb werden wir die Übergangsregelung, nach der Einrichtungen, die am 01.08.2020 bereits eine gültige Betriebserlaubnis hatten noch bis zum 01.08.2022 unter den zuvor geltenden Standards weiter betrieben werden dürfen, verlängern. Eine entsprechende Initiative zur Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs wird dazu angestoßen.
Über die Sofortmaßnahmen hinaus wird die Landesregierung die Plätze in der praxisorientierten vergüteten Erzieherausbildung (PIVA) für das in 2022 beginnende Ausbildungsjahr von 400 auf 600 erhöhen.
Die Hessische Landesregierung führt die Koordinierungsstelle „Kinder mit Fluchthintergrund“ fort und entwickelt sie weiter. In diesem Rahmen steht auch weiterhin ein spezifisches Beratungs- und Unterstützungsangebot für die Kindertagesbetreuung zur Verfügung. Gerade geflüchtete Kinder aus den ukrainischen Kriegsgebieten benötigen nun vor allem Sicherheit, Stabilität, Struktur und Geborgenheit. Im Spiel mit anderen Kindern können sie ihre Fluchterfahrungen verarbeiten und unbeschwerte Stunden verbringen.
Das von der Karl Kübel Stiftung durchgeführte Projekt wird bis 2025 verlängert und mit rund 404.000 Euro gefördert. Seit 2019 unterstützt das Land damit die Beratungs- und Managementebene (Trägervertretungen, Fachberatungen, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplans und Fortbildnerinnen und Fortbildner) durch Vernetzung, Fachtagungen und Beratung zum Themenkomplex „Kinder mit Fluchthintergrund“. Auch Themen wie Spracherwerb, Umgang mit traumatischen Erlebnissen und Kinderrechte werden dabei berücksichtigt.
Mit den kostenfreien Modul-Fortbildungen zum Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0-10 Jahren in Hessen (BEP) werden insbesondere Fach- und Grundschullehrkräfte aber auch Kindertagespflegepersonen und Eltern zielgerichtet unterstützt. Darüber hinaus bietet das Land Hessen spezielle Qualifizierungsangebote für BEP- und Schwerpunkt-Kita-Fachberatungen an, um Einrichtungen, Teams, Kinder und Familien bei den aktuellen Herausforderungen im Sinne des BEP zu unterstützen.
Das Beherrschen der deutschen Sprache ist ein Schlüssel zur Teilhabe an unserer Gesellschaft. Wenngleich wir nicht wissen, wie lange die Geflüchteten aus der Ukraine bei uns bleiben, wird die Landesregierung auf den Spracherwerb von Anfang an und in jeder Altersgruppe ein besonderes Gewicht legen:
Im Landesprogramm zur Sprachförderung im Kindergartenalter werden dazu zusätzliche, vorwiegend alltagsintegrierte Sprachfördermaßnahmen für Kinder im Kindergartenalter gefördert, wobei auch unter dreijährige Kinder berücksichtigt werden können. Außerdem können pädagogische Fachkräfte und sonstige für die Sprachvermittlung geeignete Personen Fortbildungen erhalten. Einrichtungen denen nun ein erhöhter Sprachförderbedarf entsteht, können entsprechende Mittel aus dem Landesprogramm beantragen. Ergänzend besteht die Möglichkeit der Modellprojektförderung. So wird beispielsweise das Projekt „Sprachentdecker“ von der Goethe-Universität Frankfurt gefördert. Hessenweit werden darüber Fachkräfte qualifiziert, um Kinder in ihrer sprachlichen Entwicklung und trotz der aktuellen Situation optimal begleiten zu können.