Die Landesregierung hatte bereits im Koalitionsvertrag angekündigt, sich dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung unverzüglich und vollumfänglich die rechtlichen Möglichkeiten zur IP-Datenspeicherung, insbesondere zur Bekämpfung schwerer Kriminalität, ausnutzt. Sie hatte sich darauf verständigt, sich auch im Bundesrat dafür zu engagieren, die Spielräume zu nutzen, die der Europäische Gerichtshof für die Speicherung von IP-Adressen für einen begrenzten Zeitraum eröffnet hat – insbesondere zur Bekämpfung schwerer Kriminalität.
Boris Rhein: „Mit dem hessischen Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen realisieren wir einen weiteren Meilenstein unseres Sofort-Programms ,11+1 für Hessen‘. Durch unseren Vorschlag soll die durch den EuGH ermöglichte anlasslose Speicherung von IP-Adressen rechtssicher und verhältnismäßig umgesetzt werden. Die durch das Bundesjustizministerium geplante Einführung eines „Quick Freeze“-Verfahrens hingegen ist vor diesem Hintergrund nicht mehr als ein schlechter Kompromiss. Nur eine zeitlich begrenzte anlasslose Speicherung von IP-Adressen stellt sicher, dass Ermittlungsansätze wirksam verfolgt werden können und es nicht dem reinen Zufall überlassen bleibt, ob die notwendigen Nachweise noch vorliegen.“
Effektive Strafverfolgung von schweren Straftaten
Christian Heinz: „Der Gesetzentwurf sieht eine mit EU-Recht konforme und rechtssichere Mindestspeicherung von IP-Adressen von einem Monat vor, wobei die Speicherung auf diesen Zeitraum begrenzt ist. Mit dem genannten Speicherzeitraum tragen wir dem Umstand Rechnung, dass die IP-Adresse einer zur Tatbegehung genutzten Internetverbindung regelmäßig der einzige vorliegende Ermittlungsansatz zur Identifizierung des unbekannten Täters sein kann. Und dies gerade in einem Bereich schwerer internetbezogener Kriminalität. Unser Gesetzentwurf nimmt aber auch die internetbezogene „minderschwere“ Kriminalität in den Blick. Hier, im Bereich allgemeiner Internetkriminalität ist zu denken an Hasspostings, Mordaufrufe oder Volksverhetzungen bzw. Cyberangriffe und Computerbetrügereien. Da gerade auch diese Taten Menschen aus der Mitte der Gesellschaft treffen, sollen die gespeicherten IP-Adressen auch weiterhin durch Internetzugangsdienste zur internen Zuordnung und zur Übermittlung von Anschlussinhabern genutzt werden können.“
Ministerpräsident Boris Rhein fügte hinzu: „Die Hessische Landesregierung hat bei der Entwicklung des nun vorgelegten Gesetzentwurfs in alle Richtungen gedacht. Das Ziel dabei ist ganz klar: die effektive Strafverfolgung von schweren Straftaten und vor allem der Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und gegen Kinderpornografie. Es geht um den Schutz der Schwächsten in unserer Gesellschaft auch im Internet.“