Youtube Video: Pressekonferenz 19.09.2024 "Hessengeld"

Ministerpräsident Boris Rhein und Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz stehen hinter einem Rednerpult.

Hessische Staatskanzlei

„Das Hessengeld ist da“

Ministerpräsident Boris Rhein hat gemeinsam mit Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz das digitale Antragsformular für das neue Hessengeld freigeschaltet.

Damit können ab sofort Anträge zum neuen Förderinstrument für Eigenheim-Käufer gestellt werden. Der erste Auszahlungstermin ist für den 15. November 2024 geplant. „Das Hessengeld ist da. Die Landesregierung hat damit ein zentrales Versprechen aus dem Sofortprogramm 11+1 für Hessen schnell umgesetzt“, sagte Rhein am Donnerstag in Wiesbaden und fügte hinzu: „Politik ist nur dann glaubwürdig, wenn wir tun, was wir sagen – und wenn wir umsetzen, was wir versprechen. Das ist entscheidend für das Vertrauen der Menschen in unsere Demokratie.“

Rhein lobte das Hessengeld als Ausdruck der neuen Realpolitik in Hessen. „Mit diesem Förderinstrument rückt der Traum vom Eigenheim für viele Bürgerinnen und Bürger, vor allem für Familien, ein Stück näher“, sagte der Regierungschef und äußerte weiter: „Bezahlbares Wohnen ist ein Grundbedürfnis, das auch angesichts steigender Baukosten, höherer Zinsen und der Belastungen durch die Grunderwerbsteuer erfüllbar bleiben muss. Der Traum vom eigenen Heim darf nicht an zu hohen Nebenkosten scheitern. Das Hessengeld leistet einen entscheidenden Beitrag, um den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern und die Mitte der Gesellschaft zu stärken.“

Entlastung hinsichtlich der anfallenden Grunderwerbsteuer

„Mit dem Hessengeld unterstützt die Landesregierung Menschen, die erstmals eine selbstgenutzte Wohnimmobilie in Hessen kaufen, für die Grunderwerbsteuer gezahlt werden muss“, sagte Finanzminister Lorz und fügte hinzu: „Wer Ersterwerber einer Immobilie oder eines Baugrundstücks in Hessen ist, die Immobilie selbst nutzt und den Kaufvertrag ab dem 1. März 2024 abgeschlossen hat, kann jetzt zuerst den Fördercheck durchlaufen. Für ihn sind nur wenige Angaben nötig, um zu klären, ob man grundsätzlich für das Hessengeld in Frage kommen kann. Besteht man den Fördercheck, erhält man wenige Tage nach Prüfung eine 
E-Mail mit der Einladung, den Antrag für das Hessengeld zu stellen. Alles läuft digital und so unbürokratisch wie möglich – denn wer eine Immobilie kauft, hat viel zu tun und braucht keine komplizierten Verfahren. An das Hessengeld kommt man schnell, einfach und digital. Und wir haben vorgesorgt: Für alle Hessengeld-Empfänger ist genug Geld vorhanden, ein Windhundprinzip ist bei der Antragstellung nicht notwendig“.

Mit der Einführung des Hessengelds werden Hessinnen und Hessen künftig hinsichtlich der anfallenden Grunderwerbsteuer entlastet. Die Förderung beträgt bis zu 10.000 Euro je Käufer (maximal 20.000 Euro) und 5.000 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren, das mit in die Immobilie einzieht. Die Förderung wird bis zur Höhe der tatsächlich gezahlten Grunderwerbsteuer gewährt und jährlich in zehn gleichen Raten ausgezahlt. Sie wird sowohl für den Neubau als auch für den Kauf einer bestehenden Immobilie gezahlt. Das schließt auch Wohngruppen, Genossenschaften und andere gemeinschaftlich getragene Bauprojekte ein, bei denen die Beteiligten gemeinsam ihr erstes selbstgenutztes Eigenheim erwerben. Das Hessengeld wird rückwirkend für Käufe gewährt, die ab dem 1. März 2024 getätigt wurden.

Sechs Erwachsende und zwei Kinder stehen in einem Halbkreis und strecken jeweils einen Arm in die Mitte.
V. l. n. r.: Ministerpräsident Boris Rhein, WIBank-Sprecher Gottfried Milde, Finanzminister Alexander Lorz, WIBank-Geschäftsführerin Judith Mandel und die Hessengeld-Empfänger-Familie, Tobias und Isabel Zöller mit ihren Kindern.
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Anträge digital stellen

Anträge können ausschließlich digital gestellt werden. Das Antragsverfahren läuft über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Der Sprecher der Geschäftsführung der WIBank, Gottfried Milde, sagte: „Seit unserem Bestehen gehört die Umsetzung der förderpolitischen Ziele unserer Landesregierung zu den zentralen Aufgaben der WIBank. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei seit Jahren auf der Bereitstellung von mehr bezahlbarem Wohnraum. Es freut uns sehr, dass wir neben dem erfolgreichen, zinsgünstigen Hessen-Darlehen nun mit dem Hessengeld ein weiteres, attraktives Förderprogramm für den Erwerb eines Eigenheims bereitstellen können.“

Anträge können ausschließlich digital gestellt werden. Einzureichen sind im Wesentlichen die Ausweise von allen zu Fördernden, der Grunderwerbsteuerbescheid mit Zahlungsnachweis, der notariell beurkundete Kaufvertrag, eine Versicherung des Ersterwerbs und der Eigennutzung sowie eine Zustimmung zur Verwertung der Steuerdaten. Das Antragsverfahren läuft über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen, die WIBank.

Im Kundenportal der WIBank durchläuft man zuerst den Fördercheck. Dieser ermöglicht es, vorab die Förderfähigkeit zu prüfen, ist aber noch kein Hauptantrag. Etwa drei bis vier Arbeitstage können vergehen, bis die Antragstellenden eine Nachricht erhalten. Eine Antwort gibt es aber in jedem Fall. Bei positivem Ausgang des Förderchecks kann man sich zur Antragstellung für den Hauptantrag registrieren. 

Den Antrag für das Hessengeld kann man im Kundenportal der WIBank stellen, sobald der Fördercheck erfolgreich durchlaufen wurde. Damit nicht alle Anträge gleichzeitig gestellt werden und unnötig lange Wartezeiten entstehen, werden per E-Mail Zeiträume zur Antragstellung vergeben. Jetzt werden die persönlichen Angaben und eingescannten Unterlagen benötigt.

Der erste Auszahlungstermin ist der 15. November. Wird der Antrag positiv beschieden, wird das Hessengeld danach in zehn gleichen Tranchen jährlich ausgezahlt. Im Kundenportal erhält man den Zuwendungsbescheid. Die Hessengeld-Empfänger müssen innerhalb von drei Jahren nachweisen, dass sie in die Immobilie auch eingezogen sind.

Das Hessengeld gilt rückwirkend für Käufe, die ab dem 1. März 2024 getätigt worden sind. Die Landesregierung hat am 23. Februar dieses Jahres das Sofortprogramm „11 + 1 für Hessen“ beschlossen. Der nächste Monatserste war der 1. März 2024. Mit dem aus heutiger Sicht rückwirkenden Termin 1. März sollen möglichst viele Käuferinnen und Käufer unterstützt werden. So musste niemand den Kauf von Wohneigentum oder eines Grundstücks aufschieben.

Damit das Ziel von den eigenen vier Wänden für die gesellschaftliche Mitte erreichbar bleibt, muss auch der Gesetzgeber geeignete Rahmenbedingungen schaffen. Deshalb setzt Hessen sich weiterhin beim Bund dafür ein, den Ländern die Möglichkeit zu geben, eigenständig Freibeträge für die Grunderwerbsteuer schaffen zu können. Leider waren diese Bemühungen auf Bundesebene bislang nicht erfolgreich. Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf von Wohneigentum oder Grundstücken an und ist Teil der Kaufnebenkosten.

Bis die Voraussetzungen bundesweit geschaffen sind, hilft Hessen mit dem Hessengeld für das erste selbstgenutzte Eigenheim mit je 10.000 Euro für bis zu zwei Käufer und 5000 Euro pro Kind. Es wird sowohl für den Neubau als auch für den Erwerb einer Bestandsimmobilie gewährt. Davon erfasst sind auch Wohngruppen, Genossenschaften und andere bewohnergetragene gemeinschaftliche Bauprojekte, die sie gemeinsam als das erste selbstgenutzte Eigenheim erwerben.

Alle aktuellen Informationen zum Hessengeld erhalten Sie unter www.hessengeld.de. Allgemeine Verständnisfragen können gerichtet werden an hessengeld@hmdf.hessen.de – bitte reichen Sie unter dieser Mailadresse keine Anträge ein, das Antragsverfahren läuft ausschließlich über die WIBank. 

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