Innenminister Roman Poseck hat heute seinen Antrittsbesuch im Regierungspräsidium Gießen absolviert. Vor Ort hat er sich mit Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich über aktuelle Herausforderungen ausgetauscht und ist mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ins Gespräch gekommen. Der Regierungsbezirk Gießen umfasst die fünf Landkreise Lahn-Dill-Kreis, Gießen, Limburg-Weilburg, Marburg-Biedenkopf und Vogelsbergkreis sowie die Oberzentren Gießen, Marburg und Wetzlar. Insgesamt gehören dem Regierungsbezirk 101 Städte und Gemeinden an. Knapp über 1 Million Hessinnen und Hessen wohnen im Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Gießen.
Organisationseinheit „Gemeinsame Arbeitsgruppe Intensivtäter“
Die rund 1.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RP Gießen sind für ein breites Aufgabenspektrum zuständig, darunter Kommunalwesen, Ausländerrecht und Datenschutz. Das RP Gießen verantwortet zudem mit der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen die Organisation und Steuerung von Flüchtlingen in Hessen. Zugleich ist im Ausländerrecht die Organisationseinheit „Gemeinsame Arbeitsgruppe Intensivtäter“ angesiedelt, die sich um die Abschiebung erkannter Straf- und Intensivtäter kümmert.
Innenminister Roman Poseck führte nach seinem Besuch aus: „Straf- und Intensivtäter sind eine Gefahr für unsere Sicherheit in unserem Land. Unsere Sicherheit muss Vorrang vor den Interessen von Ausländern haben, die bei uns schwere Straftaten begangen haben. Unser Rechtsstaat muss an dieser Stelle konsequenter und wehrhafter werden. Dazu gehört ein robusteres Vorgehen bei Abschiebungen von Menschen, die Straftaten begehen. Diese Personen müssen in ihren Heimatstaat zurück und zwar unabhängig von der Herkunft.
Zusammenwirken zwischen GAIen der Regierungspräsidien und den Polizeipräsidien
Hessen hat bereits 2018 gehandelt und jeweils eine sogenannte „Gemeinsame Arbeitsgruppe Intensivtäter“ in den drei Regierungspräsidien eingerichtet. Das Zusammenwirken zwischen den GAIen der Regierungspräsidien und den hessischen Polizeipräsidien hat sich in Hessen etabliert. Die Polizei arbeitet Seite an Seite mit den Bediensteten der Ausländerbehörde, um Straf- und Intensivtäter schnellstmöglich in ihr Heimatland oder einen Drittstaat zurückzuführen.
Dass das Konzept funktioniert belegen die Zahlen: Seit 2018 wurden über 2.300 Abschiebungen von Personen mit Sicherheitsbezug durchgeführt. Im Jahr 2023 waren es 437 Personen, was 70 Personen mehr als 2022 und damit eine Steigerung von 19 Prozent ist. Knapp 10.600 Straf- und Ermittlungsverfahren können den in 2023 abgeschobenen Personen zugeordnet werden. Im ersten Halbjahr 2024 beläuft sich die Anzahl der Abschiebungen von Personen mit Sicherheitsbezug bereits auf 261. Dies stellt eine Steigerung um 33 Personen und somit von über 14 Prozent im Vergleich zum ersten Halbjahr 2023 dar. Auf jede durch die GAIen abgeschobene Person entfallen somit im Durchschnitt etwa 24 Straf- und Ermittlungsverfahren. Derzeit befinden sich in der GAI im RP Gießen monatlich im Durchschnitt 120 Fälle in Bearbeitung. Damit bleibt die Fallzahl weiterhin auf einem hohen Niveau. Die Zahlen zeigen einmal mehr auf, dass wir schneller abschieben müssen, um kriminelle Karrieren gar nicht erst entstehen zu lassen.
Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die zur Abarbeitung der Fälle beitragen.“
Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich: „Die allermeisten Menschen, die über die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen nach Deutschland kommen, verhalten sich völlig unauffällig. Es sind wenige, die uns sowohl in der Betreuung als auch auf der rechtsprechenden Seite intensiv beschäftigen. Aber diese wenigen werfen ein negatives Bild auf alle Flüchtlinge insgesamt. Ich bin sehr froh darüber, dass wir mit unserer GAI vor sechs Jahren einen Weg etablieren haben, um Intensivstraftätern angemessen zu begegnen.“
Besonders auf- und straffällige Ausländer
Um den Besonderheiten der Täter ohne deutsche Staatsangehörigkeit Rechnung zu tragen, wurde zum 01.08.2016 eine ressortübergreifende Konzeption für eine täterorientierte Intervention für „Besonders auf- und straffällige Ausländer“ (BasA) geschaffen, um bei der Strafverfolgung und/oder Einleitung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen ressortübergreifend koordiniert tätig zu werden. Mit einer gemeinsamen Schwerpunktsetzung bei der Strafverfolgung sowie für die Durchführung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen von Seiten der Polizei, in den Zentralen Ausländerbehörden in den Regierungspräsidien Kassel, Gießen und Darmstadt und bei den Staatsanwaltschaften wurde eine intensivierte Bearbeitung in den jeweiligen Behörden und Sensibilisierung auf den genannten Personenkreis erreicht.
Ziel von BasA ist die gemeinsame Schwerpunktsetzung bei der Strafverfolgung sowie der Durchführung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen durch Ausländerbehörde, Polizei und Staatsanwaltschaft.
Im Jahr 2023 wurden in Hessen 171 Tatverdächtige erfasst, denen 1.047 Straftaten zugeordnet werden konnten. Von den 171 Tatverdächtigen waren 170 männlich und eine Tatverdächtige weiblich; davon waren 156 erwachsen, 12 heranwachsend sowie 3 jugendlich.
Mitwirkung der Heimatstaaten wichtig
Der Minister erklärte abschließend: „Hessen hat bereits vor einigen Jahren erkannt, dass Straf- und Intensivtäter schnellstmöglich zurück in ihr Heimatland müssen und mit den Programmen GAI und BasA gute Erfahrungen gemacht. Leider kann Hessen nicht alle Möglichkeiten vollumfänglich ausschöpfen, da nicht in alle Herkunftsstaaten abgeschoben werden kann. Abschiebungen sind von der Kooperation der Heimatstaaten abhängig. Deshalb ist es so wichtig, dass die Bundesregierung, die dafür zuständig ist, auf die Mitwirkung der Heimatstaaten dringt. Der Bundeskanzler und die Bundesinnenministerin haben angekündigt, dass sie Abschiebungen von schweren Straftätern und Gefährdern auch nach Afghanistan und Syrien möglich machen wollen. Nun muss aus diesen Ankündigungen konkretes Handeln seitens der Bundesregierung folgen.“