Seit Mitte des Jahres 2023 baut die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main eine Kooperation mit Deutschem Fußballbund (DFB), Deutscher Fußball-Liga (DFL) und Deutschem Olympischen Sportbund (DOSB) zur Bekämpfung von Hate Speech im Sport auf.
„Bei der Kooperation handelt es sich um ein echtes Erfolgsmodell. Der DFB hat bereits im Juni 2023 begonnen, erste Meldungen digital an unsere ZIT zu übermitteln. Im Dezember 2023 gab der DFB rassistische Beleidigungen von Spielern der deutschen U 17-Nationalmannschaft, die während der Weltmeisterschaft in Indonesien auf den Social-Media-Kanälen des DFB getätigt worden waren, zur strafrechtlichen Prüfung und Verfolgung an die ZIT weiter. Mittlerweile sind bereits 45 Ermittlungsverfahren bei der ZIT eingeleitet worden“, so Justizminister Christian Heinz.
Digitale Übermittlung strafrechtlich relevanter Postings
Mit Blick auf die anstehenden Sportgroßereignisse in diesem Sommer – die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland und die Olympischen Spiele von Paris – und die zu befürchtende Zunahme von Rassismus im Netz intensivieren die Sportverbände gegenwärtig ihre Anstrengungen gegen Hate Speech im Bereich des Community Managements der eigenen Social-Media-Kanäle sowie des Monitorings der Profile von Nationalspielern und Athleten. Sofern in diesem Zusammenhang strafrechtlich relevante Postings auffallen, sollen diese nicht nur gelöscht oder verborgen, sondern auch der ZIT zum Zwecke der Strafverfolgung digital übermittelt werden.
Diese Intensivierung der Bekämpfung von Hate Speech begrüßt Justizminister Heinz ausdrücklich:
„Rassistische und menschenverachtende Beleidigungen haben in unserer Gesellschaft keinen Platz. Jeder Person, die sich derartig äußert, muss klar sein, dass auch das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Es ist Aufgabe der Justiz und Ausdruck von Rechtsstaatlichkeit, derartigen Straftaten entschieden entgegenzutreten.“
Internet ist kein rechtsfreier Raum
Vor diesem Hintergrund kündigt der für den Rechtsstaat zuständige Justizminister an, sich im Rahmen der am 05. und 06. Juni in Hannover stattfindenden Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister für eine Erleichterung der Verfolgung von Hate Speech im Sport einzusetzen:
„Die bei Sportgroßereignissen für Deutschland antretenden Sportlerinnen und Sportler repräsentieren unser Land und unserer Werte. Deshalb müssen wir sie durch die Erleichterung der Strafverfolgung schützen. Dass rassistische Beleidigung gegenwärtig nur auf Antrag der Athletinnen und Athleten verfolgt werden können, macht die Strafverfolgung in diesem Bereich schwerfällig. Gerade im Rahmen von Großereignissen wie Europameisterschaften oder Olympischen Spielen hat die Stellung von Strafanträgen für die Athletinnen und Athleten nachvollziehbar untergeordnete Bedeutung. Es ist daher sinnvoll, dass bei Sportlerinnen und Sportlern, die als Fußball-Nationalspieler oder Deutsche Olympioniken für Deutschland antreten, ebenso wie bei entsprechenden Straftaten gegen Personen des politischen Lebens (§§ 188, 194 Abs. 1 Satz 3 StGB), eine Strafverfolgung unter gewissen Voraussetzungen auch ohne ausdrücklichen Strafantrag möglich ist.“
Abschließend wies Justizminister Heinz darauf hin, dass alle Menschen, die sich in exponierter Stellung für das Gemeinwesen einsetzen, ganz gleich ob Spitzensportlerin oder Spitzensportler, Politikerin oder Politiker, bestmöglichen Schutz durch die Justiz und den Rechtstaat verdienen würden. „Hierfür ist eine effektive Strafverfolgung ein zentraler Baustein. Es muss allen klar sein, dass Spitzensportlerinnen und Spitzensportler ebenso wie Politikerinnen und Politiker kein Freiwild sind.“