Hessens Justizminister Christian Heinz hat gemeinsam mit dem Landesvorsitzenden des WEISSEN RING e. V. in Hessen, Dr. Patrick Liesching, sowie Vertreterinnen und Vertretern der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) und der Gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder (GÜL) das spanische Modell der elektronischen Fußfessel an diesem Dienstag vorgestellt. „Fälle wie in Neu-Isenburg oder das aktuelle Verfahren am Frankfurter Landgericht, wo es aktuell um einen Mann geht, der seine Frau mit 60 Stichen getötet haben soll, zeigen auf sehr tragische Weise: Wir brauchen endlich die elektronische Fußfessel nach dem spanischen Modell“, sagte der Justizminister und ergänzte: „Deshalb hat Hessen eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, die dieses Modell bundesweit möglich machen soll. Zusätzlich führen wir aktuell die Fußfessel der neuen Generation ein, mit der das spanische Modell umsetzbar ist. So können wir das Schutzniveau der Opfer bereits jetzt bei der strafrechtlichen Führungsaufsicht signifikant erhöhen. Wir wären also in wenigen Wochen einsatzbereit, um auch Frauen noch effektiver vor häuslicher Gewalt zu schützen.“
Deutscher Opferhilfeverband unterstützt Initiative
Der wesentliche Unterschied des spanischen Modells zum bisherigen Einsatz der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) besteht darin, dass keine vordefinierten feste Verbotszonen überwacht werden, sondern sich das zu schützende Opfer in Bewegung befindet. Die Überwachungstechnik der neuen Generation, die derzeit in Hessen eingeführt wird, bietet eine technische Lösung durch die sogenannte DV-Technik. Dabei trägt der Täter eine elektronische Fußfessel, die mit einer GPS-Einheit kommunizieren kann, die das Opfer bei sich trägt. Das System überwacht dadurch sowohl den Standort des Angreifers als auch des Opfers und verwendet feste wie auch dynamische geografische Sperrzonen, um einen Alarm auszulösen, wenn sich Aggressor und Opfer entweder absichtlich oder unabsichtlich begegnen. „Durch unsere Bundesratsinitiative könnte das spanische Modell umfassend eingeführt werden. Von der Vorsorge einer möglichen Gefahr bis hin zur Kontrolle nach einer Haftstrafe– alle Schutzlücken wären somit geschlossen“, sagte der Justizminister und ergänzte: „Das spanische Modell könnte uns helfen, Fälle von häuslicher Gewalt zu vermeiden. Die Erfahrung damit belegt es. Die Bundesregierung sollte jetzt endlich handeln.“
Der Landesvorsitzende des WEISSEN RING e. V. in Hessen, Dr. Patrick Liesching, betonte, wie wichtig die Initiative zum Schutz vor häuslicher Gewalt sei und erklärte: „Seit Jahren sehen wir eine quantitative und qualitative Zunahme von Gewalt in andauernden oder beendeten Partnerschaften. Durchschnittlich an jedem dritten Tag kommt es in Deutschland zur vollendeten Tötung einer Frau. Besonders betroffen macht mich dabei, dass sich viele Opfer vor ihrem Tod hilfesuchend an den Staat gewandt und auch ein gerichtliches Näherungsverbot erwirkt hatten. Die bisherigen Schutzmöglichkeiten sind offensichtlich nicht ausreichend. Deshalb verweist der WEISSE RING seit einiger Zeit auf die guten Erfahrungen, die in Spanien mit dem dortigen Schutzmodell gemacht wurden, und fordert dessen Einführung im deutschen Gewaltschutzgesetz. Die Initiative der Hessischen Landesregierung wird von uns als größtem deutschen Opferhilfeverband daher ausdrücklich begrüßt und nachdrücklich unterstützt.“
Bundesratsinitiative zum besseren Schutz vor häuslicher Gewalt
Die Hessische Landesregierung setzt sich für den besseren Schutz vor häuslicher Gewalt ein. Eine Bundesratsinitiative, die am 27. September im Länderparlament beraten wird, sieht unter anderem vor, die elektronische Fußfessel durch eine Änderung des Gewaltschutzgesetzes im Bundesgesetz zu verankern und das spanische Modell in Deutschland einzuführen. „Die Fälle von häuslicher Gewalt steigen kontinuierlich an. Laut Lagebericht des Bundeskriminalamtes wurden allein im Zeitraum 2023 über eine Viertelmillion Menschen Opfer von häuslicher Gewalt. In Hessen waren es im gleichen Zeitraum rund 12.000 Fälle. Immer wieder stellen die Strafverfolgungsbehörden bei ihren Ermittlungen zu Tötungsdelikten im Partnerschaftskontext fest, dass Annäherungs- und Kontaktverbote bestanden, diese jedoch – auch wiederholt – missachtet wurden. Es muss sich etwas ändern“, sagte der Justizminister.