Das Expertengremium, an dem Vertreter fast aller Bundesländer sowie des Bundesministeriums der Justiz teilnehmen, wird sich mit den rechtlichen, ethischen und technischen Herausforderungen und Chancen des Einsatzes von KI in der Strafverfolgung befassen. „Künstliche Intelligenz bietet für eine effektivere Strafverfolgung enorme Chancen. Gleichzeitig ist es wichtig, dass der Einsatz rechtsstaatlich abgesichert und ethisch vertretbar ist. Mit der neuen Länderarbeitsgruppe werden wir Leitplanken für einen verantwortungsvollen und rechtskonformen Einsatz von KI schaffen“, sagte der Justizminister.
Auf der 95. Justizministerkonferenz (JuMiKo) im Juni dieses Jahres in Hannover hatten die Justizministerinnen und Justizminister der Länder einstimmig einen entsprechenden Beschluss gefasst, die Länderarbeitsgruppe auf den Weg zu bringen. Sie wird sich nun umfassend mit verschiedenen Aspekten des Einsatzes von KI in der Strafverfolgung befassen. Ein zentraler Schwerpunkt liegt dabei auf der Untersuchung potenzieller Einsatzszenarien. Ebenso wird die Analyse des bestehenden Rechtsrahmens und der regulatorischen Vorgaben eine wichtige Rolle spielen. Ein weiteres zentrales Thema wird die Bewertung der Auswirkungen von KI auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und auf ein faires Verfahren sein. Nicht zuletzt wird sich die Arbeitsgruppe mit den ethischen Aspekten und den Risiken von Diskriminierung durch KI befassen. Hier sollen Strategien entwickelt werden, um zu vermeiden, dass Entscheidungen auf voreingenommenen Daten basieren und um eine rechtsstaatliche Kontrolle von KI-gestützten Entscheidungen sicherzustellen.