Die Überbrückungshilfe III ist letzten Mittwoch gestartet. In der ersten Woche sind 4 Mio. Euro an Abschlagszahlungen an hessische Unternehmen gegangen, wie Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir mitteilte. „407 Anträge hessischer Betriebe sind seit dem Start der Antragsstellung für die Überbrückungshilfe III eingegangen. Viele Unternehmen haben lange darauf gewartet, dass die Antragstellung über die bundesweit einheitliche Internetseite möglich ist, weil sie dringend Unterstützung brauchen“, sagte der Wirtschaftsminister. „Heute konnten die ersten Anträge auf Neustarthilfe für Soloselbstständige beantragt werden. Das war überfällig: Diese Gruppe ist immer wieder bei den Hilfsprogrammen des Bundes unzureichend berücksichtigt worden und bei vielen sind die existenzsichernden Rücklagen aufgebraucht“, so der Minister weiter.
Die Antragstellung und die Abschlagszahlungen werden vom Bund organisiert, die Bearbeitung der Anträge und damit auch die Überweisung der Gelder, die über die Abschlagszahlungen hinausgehgen, ist Aufgabe der Länder. In Hessen übernehmen dies federführend die Kolleginnen und Kollegen im Regierungspräsidium Gießen, unterstützt durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Kassel und der Hessischen Steuerverwaltung, die bereits seit Wochen mit Hochdruck an der Bearbeitung der Überbrückungshilfe II und der November- und der Dezemberhilfe arbeiten. Mit vollständigen Auszahlungen der geprüften Anträge auf Überbrückungshilfe III wird ab Mitte März gerechnet. Die Neustarthilfe für Soloselbstständige, die bis 7.500 Euro ohne prüfende Dritte direkt beantragen können, ist seit heute möglich.