Zum 3. Januar 2022 heißt die hessische Justiz acht Personen zum Einführungslehrgang für den Gerichtsvollzieherdienst willkommen. Der Einstellung der neuen Beschäftigten war unter anderem eine Änderung des hessischen Beamtenrechts vorausgegangen, die die Einstellung auch von justizexternen Personen ermöglicht.
Bereits im Sommer sagte die Hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann: „Mit der Öffnung des Gerichtsvollzieherberufs auch für Externe erhöhen wir die Attraktivität dieses spannenden, vielseitigen und auch rechtsstaatlich wichtigen Berufs. Wir freuen uns über Bewerberinnen und Bewerber, die über eine Ausbildung und Berufserfahrung beispielsweise aus dem juristischen, dem bankfachlichen oder dem kaufmännischen Bereich verfügen.“
„Eine spannende und erkenntnisreiche Zeit“
Dem Bewerbungsaufruf waren zahlreiche Interessenten gefolgt, wovon acht für den Eignungslehrgang ausgewählt wurden. Dieser dauert sechs Monate und beginnt zunächst mit einer einmonatigen fachpraktischen Ausbildung bei den Amtsgerichten in Wiesbaden (zwei Personen), Kassel (eine Person), Fulda (eine Person), Weilburg (eine Person), Dillenburg (eine Person), Gießen (eine Person) und Darmstadt (eine Person). Danach folgt eine dreimonatige fachtheoretische Ausbildung in Monschau, eine erneute fachpraktische Ausbildung bei einem Amtsgericht und eine einmonatige fachpraktische Ausbildung bei einem Gerichtsvollzieher oder einer Gerichtsvollzieherin. Ab dem 01. Juli 2022 startet der gemeinsame Vorbereitungsdienst mit dem justizinternen Gerichtsvollziehernachwuchs.
Eva Kühne-Hörmann sagte: „Ich freue mich sehr darüber, dass wir heute acht Personen mit vielfältigen Erfahrungen aus unterschiedlichen Berufszweigen in unseren Reihen begrüßen können. Auf die neuen Kolleginnen und Kollegen wartet eine spannende und erkenntnisreiche Zeit mit einer hochattraktiven Tätigkeit nach dem Abschluss der Ausbildung. Der Beruf des Gerichtsvollziehers oder der Gerichtsvollzieherin bietet hohe Flexibilität und vielseitige Aufgaben und dies nicht nur am Schreibtisch. Den neuen Beschäftigten wünsche ich einen guten Start, viel Spaß bei der Arbeit und jederzeit ein glückliches Händchen.“
Hintergrund
In Hessen sind rund 330 Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher tätig. Sie sind als selbstständige Organe der Rechtspflege mit Zustellungen, Ladungen und Vollstreckungen betraut. Die Beamtinnen und Beamten sind oft im Außendienst tätig und organisieren ihren Bürobetrieb grundsätzlich selbstständig und eigenverantwortlich.
Bisher können nur besonders geeignete Beamtinnen und Beamten des allgemeinen (mittleren) Justizdienstes sowie Justizfachangestellte an der Weiterbildung zur Gerichtsvollzieherin oder zum Gerichtsvollzieher teilnehmen.
Damit die externen Bewerberinnen und Bewerber die Weiterbildung als Beschäftigte des Landes Hessen durchlaufen können, waren unter anderem Änderungen des hessischen Beamtenrechts erforderlich.