Das Bewerbungsverfahren für die neue EU-Förderperiode ab 2023 wurde vereinfacht. Die Mindestanforderungen an das kommunale Entwicklungskonzept als Fördergrundlage wurden deutlich reduziert und lösen das bisherige „IKEK“ (integriertes kommunales Entwicklungskonzept“) ab. Das neue Konzept wird im Vorfeld des Dorfentwicklungsprozesses erstellt und als Bewerbung eingereicht. Mit der Anerkennung erfolgt der direkte Start in die Förderphase. Mit der Erstellung des kommunalen Entwicklungskonzeptes können die Kommunen ein Fachbüro beauftragen und erhalten dafür eine Förderung im Rahmen der Dorfmoderation. Anträge hierfür können ab sofort bei der WIBank gestellt werden. Abgabefrist für die Bewerbungen ist der 1. April 2023. Die Anerkennung der neuen Förderschwerpunkte ist für September 2023 geplant.
32 Millionen Euro jährlich stehen zur Verfügung
„Im Jahr 2023 können wir zwölf neue Förderschwerpunkte anerkennen“, sagte Ministerin Hinz. Die Anzahl der möglichen Neuaufnahmen in das Förderprogramm richtet sich jährlich nach den zur Verfügung stehenden Fördermitteln. In den nächsten Jahren stehen jährlich durchschnittlich rund 32 Millionen Euro an Fördermitteln von EU, Bund und Land zur Verfügung.
Für den Jahrgang 2023 sind insbesondere die Kommunen der Landkreise Bergstraße, Fulda, Gießen, Kassel, Lahn-Dill, Main-Kinzig, Marburg-Biedenkopf, Odenwald, Rheingau-Taunus, Werra-Meißner und Wetterau aufgerufen sich zu bewerben. „Denn wir achten auf eine hessenweit gerechte Verteilung der Förderschwerpunkte. Daher werden diese Kommunen beim Auswahlverfahren prioritär betrachtet“, erklärte die Ministerin.
Hintergrund
Aktuell fördert das Land Hessen im Rahmen der Dorfentwicklung 99 Kommunen mit insgesamt 843 Ortsteilen. In der aktuellen EU-Förderperiode (2014 bis 2021) wurden mit insgesamt 255 Mio. Euro 2.200 kommunale und beinahe 6.700 private Vorhaben gefördert.
Die Dorfentwicklung bietet sowohl den Kommunen als auch Privaten die Möglichkeit, für Vorhaben der Daseinsvorsorge und der Grundversorgung sowie für Sanierung und Neubauten in den Ortskernen Fördermittel zu erhalten. Damit umfassen die Fördermöglichkeiten neben den klassischen Gebäudeinvestitionen auch soziale und kulturelle Vorhaben, wie zum Beispiel Mehrgenerationentreffs oder Dorfmuseen, Grundversorgungseinrichtungen, wie zum Beispiel Dorfläden oder Dorfcafés sowie Dienstleistungen für Beratung, Moderation und Vorschläge für Innenentwicklungsprojekte. Darüber hinaus ist auch eine Unterstützung von städtebaulich verträglichem Abriss von Gebäuden möglich.
Informationen zum Bewerbungsprozess
Informationen zum Förderprogramm sowie fachliche Beratung und Begleitung bei der Bewerbung erhalten Kommunen bei den Fachbehörden der jeweiligen Landkreise. Weitere Informationen gibt es unter https://umwelt.hessen.de/laendliche-raeume/dorfentwicklungÖffnet sich in einem neuen Fenster und https://www.wibank.de/wibank/dorfentwicklung/Öffnet sich in einem neuen Fenster