„Die Corona-Hilfen des Landes bleiben bestehen. Das ist das wichtigste Signal heute für alle Menschen und Unternehmen in Hessen. Der Staatsgerichtshof hat hervorgehoben, dass wir uns angesichts der Dimension der Krise mit unseren Hilfen auf Neuland begeben mussten und nicht auf bereits bestehende Rechtsprechung Bezug nehmen konnten. Es ging darum, angesichts einer historischen Krise schnell und umfassend helfen zu können. Das haben wir getan – mit Erfolg! Die Hilfen haben Bestand. Wir helfen weiterhin, wo es notwendig ist, und passen das parlamentarische Verfahren dafür an“, sagte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg heute nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen zum Sondervermögen Hessens gute Zukunft sichern.
„Nicht nur die geleisteten und auf den Weg gebrachten Corona-Hilfen haben Bestand, auch der aktuelle Haushalt 2021. Für den Haushalt 2022, der derzeit vom Parlament beraten wird, werden wir Anpassungen vornehmen“, kündigte Boddenberg an. Für notwendige Neuregelungen hat das Gericht eine Übergangsfrist bis Ende März 2022 gewährt. Den Tilgungsplan für die Kreditaufnahme hat das Gericht bestätigt.
Kein Sonderweg des Landes
„Der Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen im Landtag war eines von Beginn der Corona-Krise an besonders wichtig: Das klare Signal an die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft in Hessen, dass das Land alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen wird, um die gesundheitliche, soziale und wirtschaftliche Herausforderung dieser historischen Krise gut zu bewältigen. Genau das haben wir getan: Das Land hat bereits 296 konkrete Corona-Hilfen für mehr als 5,9 Milliarden Euro auf den Weg gebracht, um Hessen in der Corona-Krise zu helfen. Das Land ist deswegen bislang gut durch die Krise gekommen“, sagte Boddenberg. „Diese wichtigen Hilfen führen wir auch nach dem heutigen Urteil des Staatsgerichtshofs fort. Unsere Zusagen gelten. Darauf können sich alle verlassen.“
„Das Gericht hat klargestellt: Die Corona-Hilfen durften von der Regierungsmehrheit beschlossen werden. Der Ansicht der Antragsteller, hierzu habe es einer 2/3-Mehrheit im Parlament bedurft, ist der Staatsgerichtshof dabei ausdrücklich nicht gefolgt. Alles Weitere betraf nicht die Corona-Hilfen an sich, sondern den parlamentarischen Weg, wie diese Hilfen geleistet werden. Nach dem heutigen Urteil werden wir uns daher mit den Regierungsfraktionen zügig darum kümmern, die Hinweise des Gerichts auszuwerten und umzusetzen. Es ist bedauerlich, dass das Gericht die Anstrengungen nicht gewürdigt hat, die wir unternommen haben, um das Parlament weit über das übliche Maß hinaus nicht nur frühzeitig über alle aus dem Sondervermögen zu leistenden Hilfen zu informieren, sondern ihm diese auch zur Abstimmung vorzulegen“, erläuterte Finanzminister Boddenberg.
„Hessen hat keinen Sonderweg eingeschlagen, sondern mit dem Sondervermögen und der damit verbundenen überjährigen Bereitstellung von finanziellen Mitteln auf einen Weg gesetzt, den viele Bundesländer wählten, um den enormen auch finanziellen Herausforderungen der Krise zu begegnen. Mit dem heutigen Urteil werden sich daher viele meiner Kolleginnen und Kollegen in den Ländern befassen müssen, über Parteigrenzen hinweg“, so Boddenberg.