Von Dienstag an können auch Führerscheinanwärter und -anwärterinnen im Rheingau-Taunus-Kreis die Fahrerlaubnis online beantragen. Damit schließt sich ein zweiter hessischer Landkreis dem Verfahren an, das schon seit Mitte September im Main-Kinzig-Kreis praktiziert wird und dort bereits vielen Bürgerinnen und Bürgern den Weg zur Fahrerlaubnisbehörde erspart hat.
Der digitale Führerscheinantrag ist eine von vielen Leistungen, die im Sinne des Onlinezugangsgesetzes (OZG) bis Ende des Jahres 2022 digital zugänglich gemacht werden sollen. Hessen übernimmt hierbei bundesweit die Federführung.
Digital zu beantragen sind Führerscheine für Motorräder und Trikes (Klassen AM, A1, A2 und A), für Pkw (Klassen B und BE) sowie für Traktoren (Klassen L und T). Das biometrische Lichtbild kann hochgeladen oder als „Selfie“ mit dem Smartphone aufgenommen werden. Auch die Unterschrift und alle übrigen Nachweise lassen sich bequem digital erfassen. Antragsteller und Antragstellerinnen müssen allerdings – um sich authentifizieren zu können - die Online-Ausweisfunktion ihres Personalausweises aktivieren und die AusweisApp2 installiert haben. Ein NFC-fähiges Smartphone kann als Lesegerät dienen.
Der digitale Führerscheinantrag ergänzt die bereits verfügbaren Online-Services im Rheingau-Taunus-Kreis. So können in Taunusstein bereits heute über das Standesamtportal Geburts- und Eheurkunden von zu Hause aus beantragt werden. Auch das Elterngeld oder die Vorauszahlung auf Unterhalt können online über das Sozialportal beantragt werden.
Im Laufe des Jahres digitaler Führerscheinantrag in ganz Hessen
Im Laufe des Jahres 2021 soll der digitale Führerscheinantrag allen hessischen Fahrerlaubnisbehörden zur Verfügung stehen. Zudem wird Begleitetes Fahren ab 17 online beantragt werden können.
„Online-Dienste erleichtern den Bürgerinnen und Bürgern den Alltag und der Verwaltung die Arbeit“, sagte Hessens Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir. „Sie ersparen manche Autofahrt und senken den Papierverbrauch. Sie sind ein Beitrag zur Lebensqualität.“
Die hessische Ministerin für Digitalisierung, Prof. Dr. Kristina Sinemus, sagte: „Hessens Digitalisierung schreitet weiter voran – zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger. Grundlage ist eine konsequent ausgebaute Infrastruktur bei Breitband und Mobilfunk. Die praktische Umsetzung vor Ort orientiert sich dabei an den Bedürnissen der Menschen, gerade auch im ländlichen Raum.“
„Anträge von zu Hause aus stellen“
„Der digitale Führerscheinantrag ist für uns praktizierter Bürgerservice und ein weiterer Schritt auf dem Weg zur digitalen Kreisverwaltung. So können Wartezeiten im Bereich unserer Fahrerlaubnisbehörde in Bad Schwalbach bald Geschichte sein“, sagte Landrat Frank Kilian. „Die Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises setzt auf Digitalisierung, damit die Bürgerinnen und Bürger zukünftig Anträge von zu Hause aus stellen können.“
Der Online-Antrag wird am Dienstag ab 9:30 Uhrbeim Rheingau-Taunus-Kreis live geschaltet.
INFO: Onlinezugangsgesetz (OZG)
Im Rahmen der Umsetzung des OZG werden 575 Verwaltungsleistungen digitalisiert, sodass Antragstellende öffentliche Leistungen komplett online beantragen können.
Ziel ist, dass Bürgerinnen und Bürger online für jedes Anliegen im Schnitt nur noch halb so viel Zeit benötigen wie offline.
Nutzerinnen und Nutzer sollen im Mittelpunkt stehen. Sie werden auch maßgeblich bei der Konzeption sowie bei Nutzertests einbezogen. Das Ergebnis sind übersichtliche, nutzerfreundliche und moderne digitale Lösungen.