Auch das Wintersemester 2021/2022 wird nicht auf den ‚Freischuss‘ angerechnet. Das haben die Hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann und das hessische Justizprüfungsamt nun bekanntgegeben. Mit dieser Entscheidung reagiert das Prüfungsamt auf die durch die Omikron-Welle hervorgerufenen Einschränkungen aus Gründen des Infektionsschutzes, die auch die Studierenden der Rechtswissenschaften in Hessen treffen. Der ‚Freischuss‘ soll diejenigen Studierenden belohnen, die das Studium besonders schnell oder mit besonderen Zusatzleistungen absolviert haben. Diese bekommen einen zusätzlichen Versuch für das Erste Staatsexamen zur Notenverbesserung (Freischuss). Grundsätzlich erhalten diejenigen Studierenden diesen Freiversuch, wenn sie spätestens nach dem Ende der Vorlesungszeit des achten Fachsemesters zur Ersten Juristische Staatsprüfung antreten. Mit der heute bekanntgegebenen Regelung haben die Studierenden ein zusätzliches Semester Zeit, den ‚Freischuss‘ abzulegen.
Eva Kühne-Hörmann äußerte sich heute wie folgt: „Wie beide vorherigen Semester wird auch das Wintersemester 2021/2022 nicht auf den ‚Freischuss‘ angerechnet. Diese Entscheidung des Präsidenten des Justizprüfungsamtes begrüße ich. Leider sind die durch die Pandemie ausgelösten Einschränkungen nach wie vor spürbar, das gilt auch für die Studierenden der Rechtswissenschaften in Hessen. Es steht außer Frage, dass die Studierenden in dieser ohnehin schon schwierigen Zeit keine zusätzlichen Nachteile im Studium erfahren sollen. Den hessischen Jurastudentinnen und Jurastudenten wünsche ich trotz aller Herausforderungen weiterhin alles Gute und viel Erfolg für die anstehenden Phasen der Ausbildung.“