Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Flächendeckende und bürgernahe Impfangebote

Die hessischen Impfstrategie wird weiterentwickelt. Ab 2. August werden Sofortimpfungen für alle Hessinnen und Hessen in 28 Impfzentren angeboten. Die Partner der Impfallianz und der Öffentliche Gesundheitsdienst stellen den Übergang der COVID-19 Impfungen in die Regelversorgung der hessischen Haus- und Facharztpraxen sicher.

Bis Ende September 2021 wird der Großteil der impfwilligen, volljährigen Menschen vollständig geimpft sein. Daher sieht der einstimmige Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom 28. Juni 2021 eine Neuausrichtung der Nationalen Impfstrategie mit einer Schließung bzw. Reduzierung der Anzahl und Kapazität der Impfzentren und dem Übergang der Impfungen in die Regelstruktur vor. Innenminister Peter Beuth unterstreicht: „Unsere Impfzentren waren ein Stabilitätsanker für den verlässlichen Schutz vor dem Corona-Virus in Hessen. Im engen Schulterschluss mit den Kommunen haben Tausende Mitarbeiter dafür gesorgt, dass Millionen Menschen geimpft werden konnten. Mein Dank gilt den engagierten Frauen und Männern in unseren Städten und Landkreisen. Um Unentschlossene für die Immunisierung zu motivieren, gibt es ab dem 2. August die Sofortimpfung für alle Hessinnen und Hessen in jedem Impfzentrum. Wir haben endlich genug Impfstoff, sodass keine Registrierung mehr nötig ist.“

Impfzentren schließen spätestens am 30. September 2021

Weil die Schutzimpfungen in Hessen inzwischen weit vorangeschritten sind, können die 28 Impfzentren spätestens am 30. September 2021 schließen und die Regelversorgung durch Arztpraxen und Betriebsärztinnen und -ärzte übernimmt. Zugleich wird auch der Öffentliche Gesundheitsdienst stärker einbezogen. Die Hessische Impfstrategie zum Schutz der Bevölkerung vor dem Corona-Virus wird dann von diesen zwei stabilen Säulen Ärzteschaft und Öffentlicher Gesundheitsdienst getragen.

Die weit überwiegende Anzahl künftiger Impfungen wird in den niedergelassenen Vertragsarztpraxen und durch Betriebsärztinnen und -ärzte erfolgen. Gesundheitsminister Kai Klose und Frank Dastych, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH), bekräftigen die Bedeutung und Leistungsfähigkeit der bestehenden Versorgungsstrukturen der niedergelassenen Haus- und Facharztpraxen und der Apotheken.

Etablierte Impfstrukturen

Klose: „Die Erfahrungswerte der Impfallianz haben seit April gezeigt, dass die etablierten Regelstrukturen mit Haus-, Fach- und Betriebsärztinnen und -ärzten in Kooperation mit der Apothekerschaft in der Lage sind, Impfungen in kurzer Zeit und großem Umfang wohnortnah durchzuführen, so dass die Bürgerinnen und Bürger auch bei möglicherweise nötigen Auffrischungsimpfungen dort gut versorgt werden können.“

Da die Lager- und Transportbedingungen der COVID-Impfstoffe inzwischen dem üblichen, durch Ärzte- und Apothekerschaft handhabbaren Standard entsprächen, bedürfe es, so der Minister weiter, auch keiner Speziallösungen mehr wie zu Beginn der Impfkampagne.

Frank Dastych, Vorstandsvorsitzender der KVH, betont, dass die Praxen dauerhaft eine Größenordnung von 350.000 Impfungen wöchentlich verabreichen könnten: „Impfen ist für uns fester Bestandteil unserer Arbeit und der Praxisalltag ist darauf eingestellt, eine große Zahl von Patientinnen und Patienten impfen zu können. Die hessischen Vertragsarztpraxen haben dies in den vergangenen Monaten erneut bewiesen. An dieser Stelle sei betont, dass selbstverständlich auch diejenigen Bürger/-innen geimpft werden, die keinen festen Hausarzt bzw. keine Hausärztin haben. Auch in Facharztpraxen wird natürlich intensiv geimpft.“

Da es vor allem auch darum geht, Impfangebote für lokale Bevölkerungsgruppen bedarfsgerecht und niedrigschwellig anzubieten, wird der öffentliche Gesundheitsdienst stärker einbezogen. „Der Öffentliche Gesundheitsdienst und die von uns seit Jahren entwickelten Strukturen vor Ort, mit denen Bürgerinnen und Bürger in unterschiedlichsten Lebenssituationen erreicht werden können, helfen uns beim Thema Corona-Schutzimpfung. Insofern ist richtig, dass die Kommunen diese Projekte selbst steuern. Sie wissen am besten, wie ihre Bürgerinnen und Bürger mit einem Impfangebot erreicht werden können“, stellt Gesundheitsminister Klose fest. In den letzten Wochen habe es eine Vielzahl kreativer, lokaler und leicht zugänglicher Impfangebote der Gebietskörperschaften und der Ärzteschaft gegeben, die Best-Practice Charakter für künftige Angebote haben könnten, so Klose weiter.

Gegenwärtig erfolgt deshalb eine Abfrage des HMSI bei den kommunalen Spitzenverbänden und den Gesundheitsämtern zu den regionalen Planungen für Impfungen und Impfaktionen und den dazu notwendigen Bedarfen. Auf deren Grundlage können Ressourcen und Ausstattung von Impfzentren nach deren Schließung übernommen werden. Gesundheitsämter können dann bei Bedarf ergänzende Versorgungsangebote bereitstellen oder Impfangebote von Ärztinnen und Ärzten z.B. durch Bereitstellung von Turnhallen oder Flächen für einen Impf-Drive-In für kurzfristige Impfaktionen organisatorisch unterstützen.

„Die Impfangebote der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und des öffentlichen Gesundheitsdiensts werden so gut wie möglich wechselseitig verzahnt. Die regionalen Akteurinnen und Akteure benennen klare Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner und stimmen die Versorgung im Rahmen gezielter regionalen Kooperationen miteinander ab“, unterstreicht Klose.

Der Minister zeigt sich überzeugt, dass noch ausstehende Impfungen der aktuellen Impfkampagne ebenso wie gegebenenfalls erst noch entstehender Impfbedarf durch Änderungen der Stiko-Empfehlungen oder die Organisation niedrigschwelliger Impfaktionen, durch die Regelversorgung und den öffentlichen Gesundheitsdienst gut und wohnortnah abgedeckt werden können.

Sofortimpfung ab dem 2. August 2021 für alle Hessinnen und Hessen

Nach Absprache mit den Landkreisen und kreisfreien Städten wird das Registrierungs- und Terminierungsverfahren für die Schutzimpfung in den 28 hessischen Impfzentren im Laufe des 1. August 2021 eingestellt. Bereits zugewiesene Termine behalten aber ihre Gültigkeit. Ab dem 2. August können alle Hessinnen und Hessen das Impfzentrum ihrer Wahl besuchen, um sich gegen das Corona-Virus zu schützen. Das Wohnortprinzip gilt dann nicht mehr. Eine Registrierung oder Terminvereinbarung ist nicht nötig, da die Impfzentren über ausreichend Impfstoffe verfügen und das notwendige Personal für die Aktion bereitstellen. Außer einem Ausweisdokument wie Personalausweis oder der Krankenkassenkarte und – falls vorhanden – dem gelben Impfpass müssen interessierte Bürgerinnen und Bürger nichts darüber hinaus mitbringen. Die wichtigen Zweitimpfungen gibt es dann ebenfalls in dem gewählten Impfzentrum.

Hintergrund

Impfstand Hessen (28. Juli 2021)

  • Erstimpfungen: 3.822.956
  • Zweitimpfungen: 3.113.291
  • Gesamt: 6.771.487
  • Impfquote Erstimpfungen: 60,8 %
  • Impfquote Zweitimpfungen: 49,5 %

In den Haus- und Facharztpraxen sind seit deren Einbeziehung in die Impfkampagne Anfang April 2021 2.555.600 Impfungen (Stand: 27. Juli 2021) erfolgt.