Wie bereits im Vorjahr wird der DIGI-Zuschuss um den speziellen Förderaufruf „DIGI-Zuschuss Quali“ für Qualifizierung ergänzt: Am 10. Mai können sich interessierte Unternehmen in einem Zeitfenster von 24 Stunden für die Teilnahme an dem Sonderaufruf registrieren. Nach Bewerbungsschluss werden über ein Zufallsauswahlverfahren aus den registrierten Bewerbungen diejenigen ausgewählt, die zur Antragstellung aufgefordert werden können.„Der zunehmende Einsatz Künstlicher Intelligenz und andere Transformationsprozesse im Rahmen der Digitalisierung verlangen entsprechende Kompetenzen der Beschäftigten, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu erhalten“, sagte Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir.
Vielfältige Einsatzmöglichkeiten
Wie auch bei den regulären Förderungen für den DIGI-Zuschuss werden beim DIGI-Zuschuss Quali die geltend gemachten Ausgaben mit bis zur Hälfte der Kosten mit einer maximalen Fördersumme von 10.000 Euro pro Antrag bezuschusst. Die Einsatzmöglichkeiten sind breit: Es können in einem Antrag verschiedene Qualifizierungsmaßnahmen gebündelt und von unterschiedlichen Weiterbildungsanbietern durchgeführt werden. So können jeweils individuell benötigte Qualifizierungen für verschiedene Beschäftigte zusammen beantragt und damit ein passgenaues Qualifizierungskonzept für das Unternehmen entwickelt werden. Auch Qualifizierungen der Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber sind förderfähig.
Die Qualifizierungsmaßnahmen im Umfang von bis zu 120 Unterrichtsstunden können extern oder inhouse durch externe Weiterbildungsanbieterinnen und -anbieter durchgeführt werden - vor Ort, digital oder in hybriden Formaten mit Präsenz- und Onlineanteilen. Wichtig ist, dass eine einschlägige Qualitätstestierung der Weiterbildungsinstitute vorliegt.
Fünf Kompetenzbereiche des europäischen Kompetenzrahmens DigComp
Die geförderten Qualifizierungsmaßnahmen sollen den Digitalisierungsfortschritt in den Bereichen Produktion und Verfahren, Produkte, Prozesse und Dienstleistungen, Strategie und Organisation und/oder IT-Sicherheit des Unternehmens unterstützen und ergänzen. Sie müssen mindestens einem der fünf Kompetenzbereiche des europäischen Kompetenzrahmens DigComp zuzuordnen sein: Informations- und Datenkompetenz, Kommunikation und Kooperation, Erstellung digitaler Inhalte, Sicherheit, Problemlösung. Nicht förderfähig sind Produkt- bzw. Herstellerschulungen.
Für die Förderung mit dem DIGI-Zuschuss Quali ist es unerheblich, ob das betreffende Unternehmen im Programm DIGI-Zuschuss bereits gefördert wurde. So können sich die Förderung der Ausstattung und die Förderung der Qualifizierung in den hessischen KMU sinnvoll ergänzen.
Weiterführende Infos
Wirtschaft
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Franziska Richter
Pressesprecherin
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