Im Jahr 2018 wurde in einer hessischen Justizvollzugsanstalt ein Pilotprojekt zur Videokommunikation von Gefangenen mittels „Skype“ gestartet. Damals ahnte noch niemand, dass die Pandemie innerhalb kürzester Zeit dazu führen würde, dass den Gefangenen in hessischen Justizvollzugsanstalten flächendeckend Videotelefonie angeboten werden kann. Nun wurden die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für einen Einsatz der digitalen Art der Kommunikation auch in den letzten hessischen Justizvollzugsanstalten geschaffen. Seit dem 01. Januar 2022 bieten alle hessischen Justizvollzugsanstalten Videotelefonie für Gefangene an. Zuletzt waren dies die Justizvollzugsanstalt Frankfurt I, Fulda und Hünfeld.
„Viele Wochen lang keine Besuche“
Justizministerin Eva Kühne-Hörmann erklärte dazu: „Die Pandemie hat auch unter den Gefangenen der hessischen Justizvollzugsanstalten zu erheblichen Einschränkungen geführt. Insbesondere konnten aus Gründen des Infektionsschutzes viele Wochen lang keine Besuche durch Angehörige und Freunde stattfinden, was aber essentiell für die Resozialisierung der Gefangenen ist. Zum Ausgleich konnten wir in 13 der 16 Justizvollzugsanstalten sehr kurzfristig alternative digitale Besuchsmöglichkeiten per Videotelefonie anbieten. In den übrigen drei Anstalten haben wir uns unmittelbar darangesetzt, die organisatorischen und technischen Voraussetzungen zu schaffen, was nun abgeschlossen ist. Ich danke den Bediensteten des Justizvollzugs für den großartigen Einsatz in dieser Zeit und auch für die große Bereitschaft, an neuen Projekten mit Tatkraft und Einsatzwillen zu arbeiten.“
„Die Besuchsmöglichkeit per Videotelefonie soll aber nicht nur ein Phänomen der Pandemie bleiben. Die Rückmeldungen der Bediensteten sind durchweg gut und auch die Gefangenen nehmen das Angebot gerne an, sodass einer Weiternutzung der Videosysteme auch nach der Pandemie nichts im Wege steht. Der Justizvollzug hat aus der Not eine Tugend gemacht. Dafür bin ich sehr dankbar“, so die Ministerin abschließend.