Im Rahmen des Runden Tisches zur Novellierung des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes, an dem Vertreterinnen und Vertreter der kirchlichen sowie der nicht-kirchlichen Ersatzschulen teilnahmen, haben sich alle Beteiligten auf ein gutes Ergebnis zur künftigen Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft bis zum Jahr 2033 verständigt. „Wir bekennen uns auch weiterhin zu unseren Ersatzschulen als wichtige Partner und werden sie im Rahmen der anstehenden Novellierung der Ersatzschulfinanzierung auch künftig finanziell gut ausstatten“, zeigte sich Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz erfreut über die erzielte Einigung.
Das Ersatzschulfinanzierungsgesetz wurde zum 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt. Eine zwischenzeitlich durchgeführte Evaluation hatte gezeigt, dass das Gesetz in seiner aktuellen Form die tatsächliche Entwicklung der Schülerkosten nicht mehr abbilden konnte. Das Gesprächsformat des Runden Tisches wurde Anfang 2021 mit dem Ziel einberufen, eine neue Basis für die Finanzierung der Ersatzschulen zu finden und alle Beteiligten frühzeitig einzubinden. Im Rahmen der nun erzielten Einigung wird es erstmals eine neue Berechnungssystematik sowie eine fortlaufende Anpassung der Zuschüsse in Anlehnung an die tatsächliche Entwicklung der Landeskosten – also der Kosten, die das Land für die Beschulung der Schülerinnen und Schüler an staatlichen Schulen ausgibt – geben.
Dies führt dazu, dass mit dem neuen Gesetz die Schülersätze in gleichem Maße ansteigen wie die Landeskosten. Ein Auseinanderlaufen der Schülersätze und der Landeskosten kann so künftig vermieden werden.