„Führende Virologinnen und Virologen sowie Fachleute der Akademie Leopoldina rufen derzeit zu dringenden Kontaktbeschränkungen auf, um die Pandemie einzudämmen“, so der Regierungschef. „Zugleich haben wir in den Krankenhäusern und insbesondere auf den Intensivstationen eine sehr angespannte Lage“, ergänzte Sozialminister Kai Klose. „Wir haben deshalb im Rahmen dessen, was wir als Landesregierung auf Basis der aktuellen Gesetzeslage tun können, neue Maßnahmen beschlossen“, betonte Bouffier.
Zusätzlich strebe die Landesregierung für die kommende Woche im Hessischen Landtag einen Beschluss nach § 28a Absatz 8 des Infektionsschutzgesetzes an, der es ermöglichen würde, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, soweit und solange die konkrete Gefahr der Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) in Hessen besteht. „Einen solchen Beschluss brauchen wir, um gerüstet zu sein, falls sich die Situation noch weiter zuspitzt“, erklärte der Ministerpräsident.
Mit großer Sorge blicke die Landesregierung auf die Entwicklung der neuen Omikron-Virusvariante und auf die hohen Inzidenzen in einigen umliegenden Ländern. „Wir wollen jetzt unser Möglichstes tun, um zu verhindern, dass Infektionswellen aus unseren Nachbarländern im Süden oder Osten zu uns herüberschwappen“, betonte der Regierungschef.
Die neuen Regelungen zielten vor allem darauf ab, Kontakte zu reduzieren, beispielsweise durch Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte oder schärfere 2G-Regeln, erklärte Bouffier.
Diese neuen Regelungen der Corona-Schutzverordnung gelten ab Sonntag, dem 5. Dezember 2021:
- Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Ab sofort dürfen sich maximal 2 Hausstände im öffentlichen Raum treffen, dies gilt auch als Empfehlung für den privaten Raum.
- Einführung von 2G im Einzelhandel außerhalb der Grundversorgung. Zur Grundversorgung zählen beispielsweise Supermärkte, Drogerien und Apotheken.
- Die 2G+-Option wird gestrichen: Es ist Betreibern beispielsweise der Gastronomie, in Kinos, Theatern oder Diskotheken nicht mehr möglich, auf Abstandsregelungen und Maskenpflicht vollständig zu verzichten, wenn sie ausschließlich Geimpfte oder Genesene mit zusätzlichem tagesaktuellem Schnelltest einlassen.
- Jugendliche bis 18 Jahre erhalten weiterhin aufgrund der regelmäßigen Teilnahme an den Tests in Schulen auch Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen, bei denen 2G gilt. Diese Regelung soll aber auslaufen, sobald ein umfassendes Impfangebot auch für diese Altersgruppe vorliegt.
- Geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler erhalten ab sofort ein Angebot, sich ebenfalls einmal pro Woche in der Schule testen zu lassen.
- Neue Regelungen für Zusammenkünfte, Fachmessen, Veranstaltungen (zum Beispiel Sportveranstaltungen oder Vereinstreffen) und Kulturangebote, wie beispielsweise Theater, Opern, Kinos und Konzerte:
- In Innenräumen:
- Bis 10 Personen: keine Regelung.
- Ab 11 bis 100 Personen: 2G sowie Abstands- und Hygienekonzept.
- Ab 101 Personen: 2G+ sowie Abstands- und Hygienekonzept.
- Ab 250 Personen: Genehmigungspflicht durch die zuständigen Gesundheitsämter.
- Im Freien:
- Bis 10 Personen: keine Regelung.
- Ab 11 bis 100 Personen: Abstands- und Hygienekonzept.
- Ab 101 Personen: 2G sowie Abstands- und Hygienekonzept.
- Ab 3.000 Personen: Genehmigungspflicht und Kapazitätsbeschränkung ab dem 3.001-ten Platz auf 25 Prozent.
- In Innenräumen:
- Bei Gottesdiensten und anderen religiösen Zusammenkünften in Innenräumen wird die Anwendung der 3G-Regeln künftig dringend empfohlen.
- Soweit der Zugang zu Einrichtungen, Betrieben, Angeboten oder Veranstaltungen auf Personen mit Impf-, Genesenen- oder Testnachweis beschränkt ist, sind sie auf Verlangen der zuständigen Behörde oder des jeweiligen Betreibers oder Veranstalters verpflichtet, den Nachweis vorzulegen. Ab sofort sollen die Nachweise möglichst in digital auslesbarer Form (also zum Beispiel mit einem QR-Code) erbracht werden.
Nach einem Beschluss des Hessischen Landtags nach § 28a Abs. 8 Infektionsschutzgesetz hätte die Landesregierung die Möglichkeit, weitergehende Schutzmaßnahmen zu ergreifen, soweit und solange die konkrete Gefahr der Ausbreitung von COVID-19 in Hessen besteht. Zu prüfen wären dann insbesondere:
- die Anordnung eines Alkoholverbots im öffentlichen Raum (Verkauf und Konsum)
- die vollständige Untersagung von Volksfesten, Umzügen, Weihnachtsmärkten oder Sport(groß-)veranstaltungen für Zuschauer oder die Schließung von Freizeiteinrichtungen, wie beispielsweise Zoos und Tiergärten, Freizeitparks, Indoor-Spielplätze, Spaßbäder, Saunen, Thermen, Clubs, Diskotheken, und Prostitutionsstätten oder Kultureinrichtungen wie Museen, Theater oder Kinos.
Welche der Maßnahmen notwendig sind, hängt maßgeblich von der weiteren Entwicklung des Pandemiegeschehens ab. Die Landesregierung wird die Lage in den Krankenhäusern sehr genau weiter beobachten und gegebenenfalls sehr schnell reagieren.
Ministerpräsident Volker Bouffier und Sozialminister Kai Klose betonten: „Bei all‘ den Maßnahmen, die wir treffen, haben wir sowohl den Gesundheitsschutz als auch die notwendige Akzeptanz durch die Bürgerinnen und Bürger im Blick.“
Abschließend wies der Ministerpräsident erneut auf die hohe Bedeutung der Impfungen im Kampf gegen die Pandemie hin. „Nach Wochen stagnierend niedriger Nachfrage wurde in Hessen so viel geimpft wie seit Monaten nicht“, ergänzte Sozialminister Klose. „Wurden in der zweiten Novemberwoche noch 125.000 Bürgerinnen und Bürger geimpft, waren es letzte Woche bereits 280.000 und damit mehr als zu den Hochzeiten der Impfzentren pro Woche“, sagte Klose, der allen am Impfgeschehen Beteiligten für ihren großen Einsatz dankte. „Diese Steigerung in kürzester Zeit ist keine kleine Aufgabe“, so Klose. „Impfen ist aber der Schlüssel, um den Weg aus der Pandemie zu finden“.