Nach Inkrafttreten der Coronavirus-Impfverordnung im Dezember 2020 hat das Hessische Ministerium der Justiz alle Vorbereitungen getroffen, um Impfungen der in den hessischen Justizvollzugsanstalten einsitzenden Gefangenen, Untergebrachten sowie der Bediensteten vorzubereiten. Zur Durchführung von Corona-Impfungen wurden vorab in den Justizvollzugsanstalten organisatorische und räumliche Voraussetzungen geschaffen.
Justizministerin Eva Kühne-Hörmann: „Ich freue mich, dass mittlerweile 2.536 Gefangene ihre Erstimpfungen erhalten haben. Bei 959 Gefangenen steht noch die Zweitimpfung aus. Damit hat der allergrößte Teil der impfwilligen Insassen der 16 hessischen Justizvollzugsanstalten zumindest eine Impfung erhalten. Das ist neben den bereits bestehenden Hygiene-Konzepten in diesem besonders sensiblen Bereich ein weiterer Schritt zum Schutz und zur Sicherheit des Vollzugs. Ich danke allen Beschäftigten in den hessischen Justizvollzugsanstalten, die daran mitgewirkt haben, dass der Betrieb geordnet und ohne große Einschränkungen aufrechterhalten werden konnte. Zudem ist es zügig gelungen, eine eigene Impfinfrastruktur für den Vollzug aufzubauen, um Impfwillige zu impfen.“
Prioritätsgruppen haben weiterhin Vorrang
Zunächst wurden Impfungen in den damals noch bestehenden Prioritätsgruppen 1 bis 3 durchgeführt und nach Wegfall der Priorisierung allen Gefangenen ein Impfangebot unterbreitet. Der benötigte Impfstoff wurde durch die Impfzentren bereitgestellt und sowohl durch mobile Impfteams, als auch durch den anstaltsärztlichen Dienst im Vollzug verimpft. Es wurden sowohl die mRNA-Impfstoffe der Firmen Biontech und Moderna als auch der Vektorimpfstoff der Firma Johnson und Johnson genutzt.
Die Bediensteten der hessischen Justizvollzugsanstalten sind zum größten Teil bereits seit Mitte Juni erst- und zweitgeimpft. „Mit der Durchimpfung der Beschäftigten in den Gefängnissen haben wir einen weiteren wichtigen Schritt getan, um eine mögliche Ausbreitung des Coronavirus im Justizvollzug zu verhindern. Da das Vollzugspersonal auf engstem Raum in Kontakt mit Kolleginnen und Kollegen, aber auch mit Gefangenen steht, und anders als diese aufgrund ihrer Außenkontakte Infektionen in die Anstalt hätten bringen können, hatte ihre Impfung höchste Priorität, um für den Schutz im Justizvollzug zu sorgen“, so Kühne-Hörmann.
„Ziel ist es nun, nachdem den bereits vorhandenen Gefangenen ein Impfangebot unterbreitet wurde, auch alle Neuzugänge bei den Gefangenen unabhängig von der Haftart im Rahmen der Zugangsuntersuchung hinsichtlich des Impfstatus bezüglich der Corona-Schutzimpfung zu befragen und bei fehlenden oder nicht vollständigem Impfschutz für eine Impfung zu werben sowie bei bestehender Impfwilligkeit die entsprechenden Gefangenen zu impfen. Insbesondere sollen mit der Wiederaufnahme der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen, die pandemiebedingt bis zum 31. Juli 2021 ausgesetzt waren, die entsprechenden Gefangenen in die Justizvollzugsanstalten Hünfeld, Dieburg, Darmstadt, Frankfurt III sowie Wiesbaden geladen und nach einer 14-tägigen Zugangsquarantäne auch in die Justizvollzugsanstalten Frankfurt IV und Wiesbaden verlegt werden. Es wird mit monatlich etwa 110 neuen Ersatzfreiheitsstrafenverbüßern gerechnet, denen man ein Impfangebot unterbreiten kann und die in diesen Anstalten geimpft werden können“, erklärte die Justizministerin.