Justizminister Roman Poseck hat die Ergebnisse der Justizministerkonferenz heute in Berlin vorgestellt und erklärte:
„Die Justizministerkonferenz hat eine Resolution zu Israel verabschiedet und mit dieser ein klares Zeichen für den Schutz des Existenzrechts Israels und einen starken Rechtsstaat gesetzt.
Vor dem Hintergrund des Terroraktes der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 war es mir wichtig, eine Debatte anzustoßen, ob die rechtlichen Instrumente ausreichend sind, um auf die aktuellen Entwicklungen mit der notwendigen Konsequenz und Härte reagieren zu können.
Einmütige Signal der Justizministerkonferenz
Ich freue mich über das kraftvolle und einmütige Signal der Justizministerkonferenz gegen Antisemitismus und israelfeindliche Erscheinungen auf unseren Straßen. Die hessische Initiative zum Schutz des Existenzrechts Israels ist auf breite Zustimmung gestoßen. Die Justizministerkonferenz hat die zentrale Bedeutung des Existenzrechts Israels unmissverständlich herausgestellt und deutlich gemacht, dass die Leugnung des Existenzrechts Israels, wie sie bei Versammlungen immer wieder ausgedrückt wird, den öffentlichen Frieden gefährdet. Wir haben uns deshalb dafür ausgesprochen, das Existenzrecht auch in Deutschland unter den Schutz der Rechtsordnung zu stellen. Wir werden die weitere rechtliche Entwicklung beobachten und auf eventuelle Strafbarkeitslücken umgehend reagieren. Der Besuch des israelischen Botschafters Ron Prosor und des Präsidenten des Zentralrates der Juden Dr. Josef Schuster hat die Bedeutung der Diskussion der Thematik auf der Justizministerkonferenz unterstrichen und ein ganz hohes Maß an Übereinstimmung deutlich werden lassen.“
Die Justizministerkonferenz hat in ihrer Resolution zum antisemitischen Terror der Hamas in Israel und dem konsequenten strafrechtlichen Schutz jüdischen Lebens in Deutschland auszugsweise den folgenden Beschluss gefasst:
Die Bekämpfung jedweden Antisemitismus bleibt ein dauerhaftes und sehr wichtiges Anliegen der Justizministerkonferenz. Als Justizministerinnen und Justizminister sehen wir unsere Verantwortung jetzt insbesondere darin, die rechtliche Bewältigung des Terrors der Hamas und seiner Auswirkungen auch in Deutschland bestmöglich zu gewährleisten. Der freiheitliche Rechtsstaat nimmt es nicht hin, wenn auf der Straße oder im digitalen Raum der Terror der Hamas gefeiert wird. Jede und jeder muss wissen: Die Justiz wird auf solche Taten angemessen reagieren.
Konsequente Anwendung für eine größtmögliche Wirksamkeit
Jede antisemitische Straftat gefährdet das friedliche Zusammenleben aller Menschen in Deutschland. Die Verfolgung solcher Taten steht daher im besonderen öffentlichen Interesse. Das rechtliche Instrumentarium wird konsequent angewandt, um dem geltenden Recht zu größtmöglicher Wirksamkeit zu verhelfen.
Die Generalstaatsanwaltschaften und Staatsanwaltschaften führen die Verfahren mit großer Sorgfalt und sind darüber untereinander in einem festen Netzwerk der Länder und des Bundes regelmäßig im Austausch. Diese Maßnahme hat sich ebenso bewährt wie etwa die Erarbeitung von Leitfäden zur Erkennung und Bekämpfung antisemitischer Straftaten für die Strafverfolgungsbehörden oder die Benennung von Ansprechpersonen beziehungsweise die Einsetzung von Antisemitismusbeauftragten bei den Generalstaatsanwaltschaften oder Staatsanwaltschaften.
Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder sind sich zudem darin einig, dass das Strafrecht den Gefährdungen des öffentlichen Friedens, die sich aus der Leugnung des Existenzrechts des Staates Israels ergeben können, ausreichend Rechnung tragen muss. Sollten sich insbesondere in Ermittlungs- und Strafverfahren Schutzlücken im Hinblick auf das Existenzrecht Israels und den Schutz jüdischen Lebens, wie auch für den Erhalt des öffentlichen Friedens in Deutschland, offenbaren, werden sie schnellstmöglich gemeinsam mit dem Bundesminister der Justiz Vorschläge zur Behebung dieser Lücken erarbeiten.
Initiative Strafbarkeit des unerlaubten Entfernens vom Unfallort
„Die hessische Initiative zur Strafbarkeit des unerlaubten Entfernens vom Unfallort hat große Unterstützung erfahren. Mit dieser hat Hessen auf den Vorschlag des Bundesjustizministers, die Verkehrsunfallflucht bei Sachschäden zu entkriminalisieren, reagiert. Damit schlägt der Bundesjustizminister einen falschen Weg ein. Schließlich verstoßen schon heute Verkehrsteilnehmer häufig nach einem Unfall gegen ihre Pflichten und lassen damit die Geschädigten auf ihrem Schaden sitzen. Würde die Strafbarkeit abgeschafft werden, würde dieses Verhalten weiter zunehmen. Leidtragende wären die redlichen Verkehrsteilnehmer. Daher habe ich gefordert, dass auch künftig das unerlaubte Entfernen vom Unfallort nach einem Sachschaden strafbar bleiben muss. Dem ist die Justizministerkonferenz gefolgt. Wir sind dagegen offen für die Einführung einer digitalen Meldestelle für Verkehrsunfälle als Ergänzung zur bisher bestehenden Wartepflicht am Unfallort“, so Roman Poseck.
Initiative „Europäische Lieferkettenrichtlinie – Menschenrechte schützen, Wettbewerbschancen stärken“
Der Minister erklärte, dass große Einigkeit in der Justizministerkonferenz besteht, die Interessen kleiner und mittelständischer Unternehmen besser zu berücksichtigen. „Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt seit 1. Januar 2023 und verpflichtet Unternehmen in Deutschland zur Achtung von Menschenrechten durch die Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten. Auch auf europäischer Ebene soll nun eine Regelung zu Lieferketten geschaffen werden. Mit meiner Initiative habe ich die Forderung der Justizministerkonferenz erreicht, dass sich die Bundesregierung bei den anstehenden Verhandlungen für eine rechtssichere und ausgewogene Ausgestaltung der Richtlinie im Sinne deutscher Unternehmen einsetzen soll. Wir müssen endlich eine Trendumkehr bei der Belastung unserer Unternehmen mit immer neuen Anforderungen erreichen. Die stärkere Berücksichtigung der unternehmerischen Interessen im Lieferkettenrecht muss und kann dabei ein Anfang sein.“
Initiative zur konsequenten Verfolgung LSBTIQ*-feindlicher Straftaten
„Es ist erschreckend, dass Angriffe und Straftaten gegen lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, intergeschlechtliche und queere Personen (LSBTIQ*) zugenommen haben. Hessen hat darauf reagiert und einen Beauftragten für die Verfolgung LSBTIQ*-feindlicher Straftaten eingerichtet. Auch andere Länder haben entsprechende Ansprechpartner und Stellen installiert. Die Länder haben der hessischen Initiative zugestimmt, die vorhandenen Strukturen zu bündeln und besser zu vernetzen, um ein möglichst einheitliches Schutzniveau zu erreichen. Ich freue mich auch, dass viele andere Länder meiner Initiative als Mitantragsteller beigetreten sind. Wir haben so gemeinsam ein Zeichen für den Schutz der Vielfalt in unserer Gesellschaft gesetzt“, führte Justizminister Roman Poseck aus.