Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Internationaler Aktionstag für Betroffene von Hasskriminalität

Prof. Dr. Roman Poseck: „Die Unterstützung durch die Bürgerinnen und Bürger ist enorm wichtig, um die Täterinnen und Täter zu identifizieren und schließlich strafrechtlich zu verfolgen.“

Zum Aktionstag für Betroffene von Hasskriminalität am 22. Juli hebt Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck die Bedeutung der Kooperation #KeineMachtdemHass hervor und zieht Bilanz, wie viele Tatverdächtige die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) bereits bundesweit identifiziert hat.

Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck erklärte anlässlich des Internationalen Aktionstages für Betroffene von Hasskriminalität: „Hasskommentare, Beleidigungen und herabwürdigende Fake News sind mittlerweile keine Seltenheit mehr Internet – und das ist erschreckend. Die Kommunikation im Netz hat sich verändert, Hass und Hetze scheinen zum Alltag zu gehören. Personen aus der Mitte der Gesellschaft sowie Politikerinnen und Politiker werden zunehmend beleidigt und bedroht. Fake News, die andere herabwürdigen, werden ungefiltert veröffentlicht, geteilt und übernommen. Diese Entwicklung bedroht nicht nur das Klima innerhalb der Gesellschaft, sondern kann zu einer echten Gefahr für unsere Demokratie werden. Daher sind Politik, Medien und jede Einzelne und jeder Einzelne aufgerufen, dieser Tendenz Lösungskonzepte entgegenzusetzen. Hessen zeichnet sich hier durch das Aktionsprogramm #HessengegenHetze und der Kooperation #KeineMachtdemHass als Vorreiter aus.“

#HessengegenHetze

Im Jahr 2019 wurde das Aktionsprogramm #HessengegenHetze aufgelegt. Ein Online-Meldeformular ermöglicht Bürgerinnen und Bürger die Meldung von Hasskommentaren. Mit der App „MeldeHelden“ können Personen ebenso einfach und unkompliziert Hass und Hetze melden. Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) nehmen die Meldungen entgegen und prüfen diese auf strafrechtliche Relevanz.

Die Kooperation #KeineMachtdemHass wurde durch das Hessische Ministerium der Justiz ins Leben gerufen. Diese engagiert sich mit Partnern aus der Zivilgesellschaft HateAid, ichbinhier, OffenfürVielfalt sowie mit dem Hessischen Rundfunk, Hit Radio FFH und Osthessen-News sowie mit der Universität Kassel gegen Hass und Hetze im Netz.

Gesellschaft weiterhin sensibilisieren

„Die Kooperation #KeineMachtdemHass lebt durch ihre vielfältigen Partnerinnen und Partner aus Zivilgesellschaft, Medien und Justiz. Sie ist damit ein wesentlicher Baustein, um die Gesellschaft zu sensibilisieren und das Problem von ‚Hasskriminalität im Netz‘ in unterschiedlichen Bereichen zu platzieren. Insbesondere werden Betroffenen von Hass und Hetze mit den Kooperationspartnern HateAid und ichbinhier kompetente Ansprechpartner vermittelt. Darüber hinaus besitzt Hessen ein flächendeckendes Netz von Opferberatungsstellen, an die sich Betroffene wenden können“, erklärte Prof. Dr. Poseck.

Der Hessische Minister der Justiz führte weiter aus, dass die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der ZIT die gemeldeten Hasskommentare aus der Meldeplattform sowie von den Partnerinnen und Partnern der Kooperation strafrechtlich verfolgen. „So sind im Rahmen des Aktionsprogrammes #HessengegenHetze bereits über 21.500 Meldungen an die ZIT weitergeleitet und strafrechtlich überprüft worden. In über 4.100 Fällen der Meldungen war eine strafrechtliche Relevanz gegeben. Davon konnten in über 2.800 Ermittlungsverfahren bislang über 1.200 Tatverdächtige bundesweit identifiziert werden, was einer Quote von knapp 45 Prozent der Identifizierung bzw. einer Entdeckungswahrscheinlichkeit entspricht. Davon sind unter zehn Prozent hessische Beschuldigte. Es zeigt sich, dass die Identifizierungsquote der Strafverfolgungsbehörden langsam, aber stetig steigt. Während in dem Jahr 2020 die Identifizierungsquote noch bei knapp 30 Prozent lag, hat sich diese mittlerweile auf knapp 45 Prozent erhöht. Diese Zahlen belegen, dass die Unterstützung durch die Bürgerinnen und Bürger enorm wichtig ist, um die Täterinnen und Täter zu identifizieren und schließlich strafrechtlich zu verfolgen“, sagte Prof. Dr. Poseck.

Zusätzliche Ermittlungsinstrumente werden benötigt

Dennoch benötigen die Strafverfolgungsbehörden zusätzliche Ermittlungsinstrumente, um effektiv die Täterinnen und Täter, insbesondere im Internet, zu ermitteln. „Ein Ansatz wäre das anlasslose befristete Speichern von IP-Adressen zur Identitätsermittlung von Täterinnen und Tätern.  Ich unterstütze daher ausdrücklich die EU-Kommission bei dem Vorhaben, ‚Hetze und Hasskriminalität‘ in den Katalog der EU-Straftatbestände aufzunehmen. Wenn auch Hasskriminalität im Internet als EU-Straftat erfasst und damit als ‚schwere Kriminalität‘ eingestuft wird, können künftig noch mehr Ermittlungserfolge erzielt werden“, sagte Prof. Dr. Poseck abschließend.