Die Hessische Landesregierung fördert die Kooperation der Gemeinde Stockstadt mit der Schöfferstadt Gernsheim und der Gemeinde Biebesheim am Rhein im Bereich des Freiwilligen Polizeidienstes mit 75.000 Euro. Einen entsprechenden Zuwendungsbescheid aus dem Programm zur Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) überreichte Staatssekretär Stefan Sauer in Stockstadt persönlich.
„Interkommunale Zusammenarbeit schafft Synergieeffekte und ist Ausdruck eines verantwortungsbewussten Umgangs mit personellen und finanziellen Ressourcen. Die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen spart Kosten und erhöht den regionalen Zusammenhalt. Das gilt auch im Bereich des Freiwilligen Polizeidienstes. Diese Förderung durch das Land Hessen stellt eine weitere Investition in die Sicherheit der Bürger vor Ort dar“, sagte Staatssekretär Stefan Sauer.
Freiwilliger Polizeidienst
Durch den Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum gemeinsamen Einsatz der freiwilligen Polizeihelfer schafft sich jede der beteiligten Kommunen die Möglichkeit, bei Bedarf auf eine größere Anzahl von Kräften zuzugreifen. Die Gemeinde Stockstadt übernimmt für alle drei Kommunen die Planungen in Absprache mit den Ordnungsämtern. Im Kooperationsvertrag mit dem Land Hessen ist festgehalten, dass jede der beteiligten Kommunen bis zu vier Helfer einsetzen kann.
Der Freiwillige Polizeidienst ist ein Angebot an die Kommunen, in die Sicherheit ihrer Bürger zu investieren. Die Ehrenamtler sind engagierte Bürgerinnen und Bürger - keine klassischen Polizeibeamtinnen und Beamten. Sie unterstützen aber die Polizeibehörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Ihr Einsatz ist gerade im Hinblick auf den hohen Personaleinsatz bei größeren Veranstaltungen, insbesondere kommunalen Festen oder anderen Feierlichkeiten sinnvoll. Bisher ist der Freiwillige Polizeidienst in rund 100 hessischen Städten und Gemeinden mit fast 400 aktiven Helferinnen und Helfern eingerichtet.
Hintergrund: Interkommunale Zusammenarbeit in Hessen
Im Jahr 2004 wurde die erste Rahmenvereinbarung in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden ins Leben gerufen. Die Hessische Landesregierung hat seitdem das Förderprogramm deutlich erweitert. Die Zahl der bewilligten Kooperationen sowie das Fördervolumen sind seit 2008 - der ersten Änderung des Förderprogramms - deutlich angestiegen. Seit 2008 sind 415 Kooperationen mit rund 28,5 Millionen Euro gefördert worden. Allein im Jahr 2021 konnten 50 Förderungen mit rund 3,9 Millionen Euro bewilligt werden.
Weitere Informationen zur IKZ-Förderung sowie zum Antragsverfahren zur Verwaltungsdigitalisierung sind im Internet unter www.ikz.hessen.de abrufbar.