Planungs- und Genehmigungsverfahren sind in Deutschland oft mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden, sodass es insbesondere bei Infrastrukturprojekten zu erheblichen Verzögerungen kommen kann. Hessen hat für die Justizministerkonferenz (JuMiKo) einen Antrag zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verwaltungsprozess eingereicht. Dieser wurde heute bei der JuMiKo beschlossen. Demnach halten es die Justizministerinnen und Justizminister für erforderlich, verwaltungsgerichtliche Verfahren weiter zu optimieren. Zudem erwarten die Länder, dass Bundesjustizminister Marco Buschmann sie frühzeitig und umfassend in seine Reformvorschläge einbindet.
Tanja Eichner, Staatssekretärin im Hessischen Ministerium der Justiz, sagte am Rande der Justizministerkonferenz: „Mit diesem Beschluss zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verwaltungsprozess weisen wir den Bundesjustizminister auf die Relevanz einer Reform, die praxisgerecht eine effektive Beschleunigung der verwaltungsgerichtlichen Verfahren ermöglicht. Nicht zuletzt hat uns der russische Angriffskrieg deutlich vor Augen geführt, dass Deutschland unabhängig von den Ressourcen anderer Staaten werden muss. Nur so kann es handlungsfähig bleiben und die Versorgung und den Wohlstand der Gesellschaft sichern. Betroffen sind hierbei vor allem Zukunftsprojekte in der Verkehrs- und digitalen Infrastruktur sowie im Energiesektor – die zügig umgesetzt werden müssen.“
Hessen setzt sich daher weiterhin dafür ein, die Dauer der entsprechenden Verwaltungsverfahren zu verkürzen und die Verwaltungsgerichte personell sowie technisch gut auszustatten. Zudem bedarf es einer Anpassung des gesetzlichen Rahmens, um eine zügige und effiziente Bearbeitung von Planungs- und Genehmigungsverfahren zu ermöglichen.
„Aufgrund der aktuellen Herausforderungen ist es dringend geboten, die Reformoptionen schnell anzupacken und in vollem Umfang auszuschöpfen. Wir begrüßen daher die Ankündigung des Bundesministers der Justiz, kurzfristig Vorschläge zur Beschleunigung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens vorzulegen, weisen aber auch daraufhin, die Länder und die Praxis frühzeitig und umfassend in den Prozess einzubinden. Nur so können Akzeptanz und schnelle Anpassung garantiert werden“, sagte die Justizstaatssekretärin.