Justizminister Roman Poseck erklärte zum Kabinettsbeschluss:
„Ich begrüße die Entscheidung des Kabinetts, asylgerichtliche Verfahren beim Verwaltungsgericht Gießen mit dem Beginn des kommenden Jahres zu konzentrieren. Die Konzentration ist geeignet, die gerichtliche Bearbeitung asylrechtlicher Verfahren weiter zu beschleunigen. Gerade bei den Verfahren, die sichere Herkunftsstaaten betreffen, ist Schnelligkeit wichtig, da die Erfolgsaussichten des Asylantrages regelmäßig gering, die Rückführungsperspektiven dagegen zumeist günstig sind. Durch die Konzentration von Verfahren, die seltene Herkunftsstaaten betreffen, können aufwändige Einarbeitungen in länderspezifische Besonderheiten gebündelt und damit Synergieeffekte genutzt werden. Das Verwaltungsgericht Gießen hat eine zentrale Lage in Hessen. Es hat sich bei asylgerichtlichen Verfahren schon bislang als sehr leistungsfähig erwiesen.“
Verfahren können durch Konzentration beschleunigt werden
Von der Konzentration nicht betroffen sind die Länder Afghanistan, Äthiopien, Eritrea, Irak, Iran, Pakistan, Russische Föderation, Somalia, Syrien und Türkei. Da das Fallaufkommen aus diesen Herkunftsstaaten hoch ist, bleibt es insoweit bei den bisherigen Zuständigkeiten. Ebenfalls ausgenommen sind die sogenannten „Flughafenverfahren“, für die das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main wegen der räumlichen Nähe zum internationalen Flughafen Frankfurt am Main weiterhin zuständig bleibt. Die Zuständigkeitskonzentration gilt mit Ausnahme der „Flughafenverfahren“ und der zehn großen Herkunftsstaaten einheitlich für alle neu eingehenden gerichtlichen Asylverfahren, unabhängig davon, wo in Hessen die betroffenen Ausländerinnen und Ausländer ihren Aufenthalt zu nehmen haben. Durch die Verordnung werden die Verfahren dem Verwaltungsgericht Gießen auf Ebene der örtlichen Zuständigkeit nach § 52 Nr. 2 Satz 4 der Verwaltungsgerichtsordnung zugewiesen. Die gesetzliche Festlegung der Gerichtsbezirke für das Sachgebiet Asylrecht nach §§ 1 und 6 des Hessischen Ausführungsgesetzes zur Verwaltungsgerichtsordnung bleibt davon unberührt.
„Mit der Konzentration asylgerichtlicher Verfahren beim Verwaltungsgericht Gießen hat das Kabinett sehr zügig ein zentrales Ergebnis der Arbeitsgruppe umgesetzt, die in den letzten Wochen Maßnahmen zur Beschleunigung von Asylverfahren beraten und erarbeitet hat. An dieser Stelle möchte ich mich noch einmal für die konstruktive Zusammenarbeit mit den Präsidentinnen und Präsidenten sowie Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten der hessischen Verwaltungsgerichtsbarkeit bedanken,“ erklärte Roman Poseck.
Der Minister hat am 16. November angekündigt, die Ergebnisse der von ihm geleiteten Arbeitsgruppe so schnell wie möglich in die politischen Entscheidungsprozesse einzubringen.
„Ich bin zuversichtlich, dass sich die positive Entwicklung der letzten Monate mit der Verfahrenskonzentration beim Verwaltungsgericht Gießen weiter verstärken wird. Die hessischen Verwaltungsgerichte haben die Altbestände an Asylverfahren zuletzt erheblich reduziert; von 25.946 im Jahr 2017 auf 8.937 im Jahre 2022. Auch wenn die hohe Erledigungsquote bei Altverfahren derzeit negative statistische Effekte bei den Laufzeiten hat, ist der eingeschlagene Weg genau der richtige. Es zeigt sich Licht am Ende des Tunnels: Die Verfahrenslaufzeiten gehen bei den meisten Verwaltungsgerichten in Hessen inzwischen erkennbar zurück. So lagen die Verfahrenslaufzeiten bei Asylverfahren in Hessen im ersten Quartal des laufenden Jahres im Schnitt bei 31,1 Monaten, im 2. Quartal bei 29,0 Monaten und im dritten Quartal bei 25,9 Monaten. Ich gehe davon aus, dass sich dieser positive Trend fortsetzen und aufgrund der nun beschlossenen Konzentration noch intensivieren wird. Ich danke den Bediensteten in der hessischen Verwaltungsgerichtsbarkeit für ihre Kraftanstrengung und für ihr Engagement bei der Bewältigung der Asylverfahren“, so Justizminister Roman Poseck abschließend.