Hessen stärkt die Bedeutung und die Sicherheit des Rad- und Fußverkehrs. „Radfahren und Zufußgehen sind integrale Bestandteile täglicher klimafreundlicher Mobilität und werden jetzt erstmals dem Straßen-, Bus- und Bahnverkehr gesetzlich gleichgestellt sein“, sagte Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir am Dienstag zur Verabschiedung des ersten hessischen Nahmobilitätsgesetzes. Das Land greift damit zentrale Forderungen der Initiative Verkehrswende auf.
Im Einzelnen bestimmt das Gesetz, dass für den Bau von Radwegen an Landesstraßen künftig Mittel in Höhe von mindestens zehn Prozent der Ausgaben für den Straßenbau selbst vorzusehen sind. Unfallkommissionen, wie sie auf lokaler Ebene bereits auf freiwilliger Basis bestehen, um Unfallschwerpunkte zu identifizieren und zu entschärfen, sind künftig vorgeschrieben. Bei Um- und Ausbau von Straßen sollen Sicherheitsanalysen erfolgen. Das Gesetz orientiert sich am Ziel eines Verkehrs ohne Todesopfer und Schwerverletzte („Vision Zero“). Für den Landesstraßenbau wird der Grundsatz „Sanierung vor Neubau“ festgeschrieben.