Seit gestern zählen Lehrerinnen und Lehrer in Grund- und Förderschulen, Erzieherinnen und alle anderen, die in der Kindertagesbetreuung und in der Kindertagespflege tätig sind, zur zweiten Priorisierungsgruppe und können somit früher ihre Corona-Schutzimpfung erhalten. Die entsprechende Änderung der bundesweit geltenden Corona-Impfverordnung ist gestern in Kraft getreten.
„Das Personal in den Grund- und Förderschulen sowie in der Kindertagesbetreuung stellt auch in diesen schwierigen Zeiten der Corona-Pandemie Tag für Tag die Betreuung unserer Jüngsten sicher. Dafür danken wir ihnen herzlich. Sie arbeiten täglich eng mit Kindern, die naturgemäß die Abstandsregeln nicht immer strikt befolgen oder teils auch von der Maskenpflicht befreit sind. Die stärkere Priorisierung dieses Personenkreises ist deshalb folgerichtig.
Eine schnelle Impfung schützt nicht nur sie selbst, sondern zugleich auch die betreuten Kinder. Wir möchten daher den in Grund- und Förderschulen sowie in der Kindertagesbetreuung Tätigen sammel- und individuelle Impftermine in den hessischen Impfzentren ermöglichen, damit diese Schutzwirkung möglichst rasch in der Kindertagesbetreuung und in den Schulen ankommt. Wir rufen daher dazu auf, das Angebot anzunehmen und sich impfen zu lassen. Sie schaffen damit eine wichtige Basis dafür, dass so viel Betreuung und Unterricht wie möglich angeboten werden kann“, so Innenminister Peter Beuth, Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz und Gesundheitsminister Kai Klose.
Zweite Impfgruppe umfasst insgesamt 1,5 Millionen Menschen
Noch im März sollen dieser nunmehr priorisierten Gruppe Sammel-Impftermine in den 28 hessischen Impfzentren angeboten werden. Für den Kreis der Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung und weiteren Betreuungseinrichtungen erheben die Kommunen den Bedarf und leiten die Namen der Impfwilligen dann an die Staatlichen Schulämter weiter. Das Verfahren ist mit den Kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt. Für den Kreis der in den Schulen Beschäftigten erfassen die Schulleiterinnen und Schulleiter, wer an ihrer Schule von dem freiwilligen Angebot Gebrauch machen möchte. Wie bei der Kindertagesbetreuung werden die Namen der Interessierten vom jeweiligen Staatlichen Schulamt an das örtlich zuständige Impfzentrum weitergeleitet. Dieses organisiert die Sammel-Impftermine. Jeder, der impfberechtigt ist und die Sammel-Termine nutzen möchte, kann so auf einfache Art seinen Impfwunsch hinterlegen. Alle Impfwilligen erhalten die Impf-Termine und weitere Unterlagen von den regional zuständigen Staatlichen Schulämtern.
Zwar kann das Personal in den Grund- und Förderschulen sowie der Kindertagesbetreuung, wie auch alle anderen Impfberechtigten, sich über die Hotline telefonisch und über das Online-Portal für Impftermine registrieren, parallele Anmeldungen sowohl über das Staatliche Schulamt als auch über das Portal sollen jedoch im Sinne einer effizienten Terminkoordinierung nicht vorgenommen werden.
Die damit hinzugekommene Gruppe in Grund- und Förderschulen sowie in der Kindertagesbetreuung umfasst rund 70.000 Personen. Insgesamt umfasst die sehr heterogene zweite Impfgruppe bis zu 1,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger in Hessen.