Infolge des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs in der Ukraine sind in den vergangenen Wochen und Monaten fast 5,9 Millionen Menschen aus der Ukraine geflohen. Der aktuell erfasste Zugang laut Melderegister weist für Hessen eine Zahl von rund 65.000 Geflüchteten aus der Ukraine aus, die in den hessischen Städten und Gemeinden Obdach gefunden haben. Um die Menschen unterbringen und versorgen zu können, hatte das Land zunächst Notunterkünfte errichtet, mit denen die Kapazitäten der hessischen Erstaufnahmeeinrichtung (EAEH) in Gießen signifikant erhöht werden konnten. Zudem hatte die Stadt Frankfurt im Auftrag des Landes ein sogenanntes Erstversorgungszentrum errichtet, um die hohe Zahl der Geflüchteten, die über das Verkehrsdrehkreuz Frankfurter Hauptbahnhof in Hessen ankamen, aufzunehmen.
Infolge der Verlagerung der Schwerpunkte des Kriegsgeschehens in der Ukraine in den östlichen Teil des Landes hat sich die Zahl der Menschen, die die Ukraine in Richtung Mitteleuropa verlassen und nach Deutschland flüchten, in den vergangenen Wochen deutlich verringert. Dies hat sich spürbar auch auf das Ankunftsgeschehen in Hessen ausgewirkt. Deshalb hat das Land Hessen beschlossen, nach den Notunterkünften im Wetteraukreis, Hochtaunuskreis, Lahn-Dill-Kreis sowie im Landkreis Marburg-Biedenkopf zum Ende des Monats Juni 2022 auch das Erstversorgungszentrum in Frankfurt zu schließen. Ebenso wird die Notunterkunft im Landkreis Limburg-Weilburg, die ohnehin nur im Standby-Betrieb gehalten worden war, bis zum 30. Juni 2022 zurückgebaut werden.
Ankunft und Verteilung
Das Land wird nunmehr künftig dafür Sorge tragen, dass die am Frankfurter Hauptbahnhof ankommenden ukrainischen Geflüchteten, die auch in Hessen bleiben wollen, umgehend mit dem Bus in die EAEH transferiert werden; dies entspricht dem Vorgehen während der erhöhten Flüchtlingsbewegungen in den Jahren 2015 und 2016. Die ukrainischen Geflüchteten, die sich aktuell noch im Erstversorgungszentrum aufhalten, werden ebenso in die EAEH gebracht und von dort im Rahmen des Regelverfahrens nach einem festen Schlüssel auf die hessischen Landkreise verteilt.
Somit verbleibt als einzige Notunterkunft die Einrichtung am Standort Alsfeld im Vogelsbergkreis, die zunächst fortgeführt werden wird.