„Jedes Kind soll von Anfang an in der Schule mitreden und mitlernen können. Mit unseren Vorlaufkursen, die eine hessische Erfindung sind, legen wir hierfür den Grundstein. Während andere Länder noch über die Einführung von Sprachkursen vor der Einschulung diskutieren, zeigen unsere in allen Bildungsetappen abgestimmten Sprachförderprogramme seit Jahren Wirkung“, sagte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz heute im Hessischen Landtag. Er betonte, dass die vielfältigen Maßnahmen zur Deutschförderung vor der Einschulung und in der Grundschule erheblich zur Bildungsgerechtigkeit beitrügen.
Eingeführt wurden die Vorlaufkurse in Hessen im Jahr 2002. Im Jahr 2020 wurden sie dann im Schulgesetz verpflichtend – wie nur noch in einem weiteren Land (Hamburg). Damit erfüllt Hessen die Forderung von Bildungsfachleuten und Lehrerverbänden für eine frühe Förderung der Sprache Deutsch, dies insbesondere vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Zahl von Kindern und Jugendlichen mit einer Migrationsgeschichte. So haben derzeit im hessenweiten Durchschnitt 43 Prozent der Grundschulkinder – einer der höchsten Werte in Deutschland – einen Migrationshintergrund. Im städtischen Umfeld liegt der Wert noch einmal darüber. Auch fast 1.000 Kinder von geflüchteten Familien aus der Ukraine werden aktuell mit dieser Förderung auf die Schule vorbereite
Hessen hat mit die wenigsten Schulabbrecher
Hatte Hessen in den 1990er Jahren insbesondere bei den zugewanderten ausländischen Schülerinnen und Schülern eine der höchsten Quoten ohne Hauptschulabschluss aller Länder, gelang es, diese systematisch auf einen Wert weit unter den Bundesdurchschnitt zu senken. Zudem hat Hessen neben Bayern seit Jahren die geringste Schulabbrecherquote. Für das schulische Gesamtsprachförderkonzept, dessen erster Baustein die Vorlaufkurse sind, stehen im laufenden Schuljahr insgesamt mehr als 3.500 Lehrerstellen zur Verfügung. Für das neue Schuljahr 2023/2024 werden für die Vorlaufkurse und Deutschförderkurse in den Regelklassen 200 weitere Stellen geschaffen.
Weitere Maßnahmen zur Deutschförderung:
- Jeweils eine zusätzliche Deutschstunde in der dritten und vierten Klasse,
- verbindliche Einführung einer verbundenen Handschrift,
- Rechtschreibkorrektur von Anfang an,
- kein Schreiben nach Gehör,
- feste Vorgaben zum Lesen von Büchern im Unterricht.