Das erfolgreiche Modellprojekt zum Hochschulzugang für Beruflich Qualifizierte gilt nun flächendeckend in Hessen: Wer einen mittleren Schulabschluss sowie einen qualifizierten Abschluss einer mindestens dreijährigen anerkannten Berufsausbildung mit der Note 2,5 oder besser hat, darf studieren. Die entsprechende Verordnung ist jetzt in Kraft getreten.
„Gesellschaft braucht kluge und kreative Köpfe“
„Die Vielfalt an den Hochschulen wächst seit Jahren – das ist gut so, denn unsere Gesellschaft braucht viele kluge und kreative Köpfe, die unterschiedliche Perspektiven und Erfahrungen mitbringen“, kommentiert Wissenschaftsministerin Angela Dorn. „Deshalb sollen Bildungsbiographien flexibel bleiben: Junge Menschen sollen sich für eine Ausbildung und gegen das Abitur entscheiden können, ohne sich damit auf alle Zeit den Weg in ein Studium zu verbauen. Seit 2016 ermöglichen wir Personen mit qualifizierter Berufsausbildung auch ohne weitere Berufserfahrung und Zugangsprüfung ein Studium. Dass dieses Modellprojekt nun den Eingang ins Gesetz gefunden hat, beweist, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Wir wollen allen bestmögliche Konditionen und gerechte Chancen geben, damit sie ihre Potenziale entfalten können, denn die brauchen wir, um die Herausforderungen unserer Zeit anzugehen, in den Betrieben und der Wirtschaft ebenso wie in Forschung und Lehre.“
Hessen im Ländervergleich in der Spitzengruppe
Hessen liegt beim Anteil der Studierenden, der Erstsemester sowie der Hochschulabsolventinnen und -absolventen ohne Abitur im Ländervergleich in der Spitzengruppe. Laut einer Studie des CHE Centrums für Hochschulentwicklung aus diesem Jahr stieg die Zahl derer, die 2020 in Hessen ohne Abitur einen Hochschulabschluss absolvierten, auf 962, das sind 2,32 Prozent aller Absolventinnen und Absolventen; im Jahr zuvor waren es noch 1,80 Prozent. Im Ranking der Länder verbesserte sich Hessen damit von Platz fünf auf Platz vier. Die Gesamtanzahl der Studierenden ohne Abitur stieg auf 6.548, ein neuer hessischer Rekord.