Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck erklärte: „Der Doppelhaushalt 2023/2024 hat drei zusätzliche Richterstellen für den Hessischen Verwaltungsgerichtshof vorgesehen. Es freut mich, dass diese Stellen zügig mit einer Vorsitzenden Richterin, einer beisitzenden Richterin und einem abgeordneten Richter besetzt wurden, sodass der neue Senat seine Arbeit schnell aufnehmen konnte. Der neu eingerichtete Senat am Hessischen Verwaltungsgerichtshof leistet damit einen bedeutsamen Beitrag für eine zügige gerichtliche Bearbeitung von Infrastrukturverfahren. Hessen ist damit für gerichtliche Verfahren über den Ausbau der Windenergie gut aufgestellt.“
Auch wegen der erweiterten erstinstanzlichen Zuständigkeiten des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs und der hohen Bedeutung einer möglichst zügigen gerichtlichen Bearbeitung von Verfahren, die große Infrastrukturvorhaben betreffen, wurden dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof drei neue R-Stellen zur Einrichtung des neuen Senats zugewiesen. Dadurch sind nun seit dem 1. April 2023 insgesamt zwei Senate des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (der 9. und der 11. Senat) mit der Bearbeitung von immissionsschutzrechtlichen Verfahren rund um die Errichtung von Windenergieanlagen an Land befasst, dies mit insgesamt sechs Richterinnen und Richtern.
Spezialisierung durch Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen
Der Präsident des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs Dr. Dirk Schönstädt sagte: „Ich freue mich darüber, dass mit dem neuen 11. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ab dem 1. April 2023 ein weiterer Senat des höchsten hessischen Verwaltungsgerichts Verfahren über den Ausbau der Windenergie an Land bearbeitet und so die Justiz zum Erfolg der Energiewende beitragen kann.“
Der neu eingerichtete 11. Senat ist zuständig in immissionsschutzrechtlichen, raumordnungsrechtlichen und umweltinformationsrechtlichen Verfahren, die die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen betreffen. Der 9. Senat ist ebenfalls zum überwiegenden Teil für diese Verfahren zuständig. Damit wird auch dem Willen des Bundesgesetzgebers zur Verfahrensbeschleunigung im Wege der Spezialisierung entsprochen. Die Spezialisierung der Richterinnen und Richter der beiden Senate wird seitens des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs durch die Förderung von Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen noch weiter unterstützt.