Bis zu 1,5 Millionen Menschen gehören der Priorisierungsgruppe 2 nach der bundesweit geltenden Impfverordnung an. In Hessen können sich diese Impfberechtigten seit heute, 23. Februar 2021, für die persönliche Corona-Schutzimpfung registrieren. Aufgrund von mehr Impfdosen, unterschiedlichen Impfstoffen und der großen Heterogenität der zweiten Impfgruppe werden registrierten Impfwilligen künftig Termine zugewiesen. Wer den Terminvorschlag nicht annehmen möchte, kann seinen Termin auch zukünftig umbuchen. Bereits ab dem 5. März 2021 werden die ersten Impfungen für die Gruppe 2 in Hessen beginnen.
Innenminister Peter Beuth und Sozialminister Kai Klose erklärten: „Hessen ist bereit für die nächste Impfgruppe. Mit der Öffnung der Registrierung für Gruppe 2 bekommen bis zu 1,5 Millionen Menschen eine Impfperspektive in Hessen. Alle Angehörigen der zweithöchsten Priorisierungsgruppe nach der bundesweit geltenden Impfverordnung werden einen Termin erhalten. Das Verfahren haben wir vereinfacht. Künftig gilt: Sagen Sie uns per Registrierung, dass Sie geimpft werden wollen und wir laden Sie ein. Wir können mit der zweiten Gruppe jetzt beginnen, weil wir weitere Impfstoffe zur Verfügung haben und weil wir bei Menschen der Gruppe 1, die den Schutz vor dem Virus am dringendsten brauchen, gut vorangekommen sind.“
Wer kann sich ab sofort für die Impfung registrieren lassen?
Registrieren können sich alle Personen, die in §3 der Corona-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums genannt werden. Grundsätzlich lässt sich der Anspruch aus Alters-, Gesundheits- oder Berufsgründen ableiten. So befinden sich zum Beispiel rund 560.000 Hessinnen und Hessen im Alter von 70 bis 79 Jahren in der Gruppe 2. Unabhängig von ihrem Alter gehören Menschen mit einem hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Corona-Infektion auch zur Gruppe 2, z.B. Menschen mit Trisomie 21, Personen mit Lungenkrankheiten, Menschen mit Demenz oder schweren psychischen Erkrankungen. Aufgrund ihres Berufs sind etwa Ärztinnen und Ärzte, zahlreiche Pflegeberufe sowie auch teilweise Polizisten, die aufgrund ihrer jeweils spezifischen Tätigkeit besonders geschützt werden sollen, impfberechtigt. Weil die zweite Impfgruppe sehr heterogen ist, lässt sich die Anzahl der Impfberechtigten nur schätzen: Bis zu 1,5 Millionen Menschen könnten in Hessen unter die Bestimmung fallen. „Die zweite Priorisierungsgruppe bedeutet die Öffnung der Impfung in die breitere Bevölkerung“, stellt der Gesundheitsminister fest.