Gewaltprävention und der Schutz vor sexuellem Missbrauch sind in der Schule von größter Bedeutung. Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht auf Sicherheit sowie seelische und körperliche Unversehrtheit. Um diesen Auftrag weiter zu stärken, ist im Hessischen Schulgesetz die Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch verankert worden.
Hierzu werden ab dem kommenden Schuljahr an allen öffentlichen Schulen spezielle Beratungslehrkräfte für Gewaltprävention und zur Schutzkonzeptentwicklung eingesetzt. Sie sollen die Entwicklung der Schutzkonzepte vor Ort koordinieren und dabei helfen, sie gemeinsam mit der Schulgemeinde zu gestalten. Dafür erhalten alle Schulen eine zusätzliche Stundenzuweisung. Die neuen Beratungslehrkräfte werden für diese anspruchsvolle Aufgabe von der Schulpsychologie an den Staatlichen Schulämtern unterstützt.