Die EU-Kommission hat am 1. Januar 2022 ihren Entwurf für die Änderung der Taxonomie Verordnung vorgelegt. Danach sollen Atomkraft und Erdgas für eine Übergangszeit als nachhaltige Technologien im Kampf gegen den Klimawandel eingestuft werden. Das hätte Auswirkungen auf Investitionsentscheidungen im Energiesektor.
Hessens Europaministerin Lucia Puttrich warnte heute davor, aus der aktuellen Debatte eine Grundsatzfrage der europäischen Zusammenarbeit zu machen. „Das Thema Taxonomie ist bereits seit Monaten auf der Tagesordnung und Deutschland hat in dieser Frage erkennbar eine Mindermeinung innerhalb der EU. Das bedeutet nicht, dass man nicht leidenschaftlich für seine Position eintreten kann. Wer aber wie die Bundesregierung auf der einen Seite ein handlungsfähigeres Europa und die Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen auf europäischer Ebene einfordert, der sollte sich auch danach verhalten – insbesondere dann, wenn einem die so getroffenen Entscheidungen nicht gefallen. Unsere europäischen Partner schauen derzeit sehr genau darauf, wie ernst es Deutschland wirklich mit der besseren Handlungsfähigkeit der EU meint. Ich warne deshalb davor, hier einen negativen Präzedenzfall für die europäische Zusammenarbeit zu provozieren und gefestigte europäische Rechtsetzungsverfahren in Frage zu stellen.“
Hintergrund zum Rechtsetzungsverfahren
Das Verfahren findet im Rahmen eines delegierten Rechtsaktes statt. Dies ist vergleichbar mit der Verabschiedung einer Verordnung in Deutschland. Die EU Kommission kann delegierte Rechtsakte verabschieden, wenn ihr zuvordie entsprechende Befugnis durch einen Rechtsakt übertragen wurde. Dabei hat sie grundsätzlich Folgendes zu beachten:
- Der delegierte Rechtsakt darf die wesentlichen Elemente des Rechtsakts nicht verändern,
- in dem betreffenden Rechtsakt müssen Ziele, Inhalt, Geltungsbereich und Dauer der Befugnisübertragung ausdrücklich festgelegt sein,
- Parlament und Rat können die Befugnisübertragung widerrufen oder Vorbehalte gegenüber dem delegierten Rechtsakt zum Ausdruck bringen.
Sobald die EU Kommission einen delegierten Rechtsakt verabschiedet hat, haben das EU Parlament und der Rat zwei Monate Zeit, Einwände zu erheben. Andernfalls tritt der delegierte Rechtsakt in Kraft.