„Ende Juni laufen einige Fristen ab, die nicht versäumt werden sollten“, erklärten Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir, Finanzminister Michael Boddenberg und Innenminister Peter Beuth am Mittwoch. „Die Landesregierung hat alle Vorkehrungen getroffen, damit Anträge aus Hessen schnellstmöglich bearbeitet und die Hilfen überwiesen werden. Bislang sind aus diesen Programmen in Hessen 3,4 Mrd. Euro ausgezahlt worden.“
Anträge hessischer Unternehmen werden zentral im Regierungspräsidium Gießen bearbeitet
Die Summe verteilt sich auf verschiedene Programme, die unterschiedliche Zeiträume bedecken und unterschiedliche Laufzeiten haben. Für die Überbrückungshilfe II, die auf pandemiebedingte Umsatzeinbußen im Vorjahr zielt, ist die eigentliche Antragsfrist zwar abgelaufen, Änderungsanträge werden jedoch noch bis zum 30. Juni angenommen.
Bei der weiter gefassten Überbrückungshilfe III läuft die Frist zwar noch bis zum 31. Oktober; Abschlagszahlungen gibt es jedoch nur für Anträge, die bis zum 30. Juni eingehen. „Schnelle Antragstellung lohnt sich also“, sagte Wirtschaftsminister Al-Wazir. „Der Staat wendet enorme Mittel auf, um den Unternehmen durch die Krise zu helfen. Wir wollen, dass diese Hilfe auch ankommt.“
Das Geld zahlt der Bund, der auch das elektronische Bearbeitungsverfahren zur Verfügung stellt. Die Anträge hessischer Unternehmen werden zentral im Regierungspräsidium Gießen bearbeitet. „Die Mitarbeiter in unseren Regierungspräsidien leisten bereits seit vielen Monaten mit hohem persönlichen Einsatz ausgezeichnete Arbeit. Sie wissen, dass jeder einzelne Antrag eine wichtige und konkrete Hilfe darstellt und werden auch weiterhin schnellstmöglich für die Auszahlungen sorgen, damit unsere Wirtschaft gut aus der Krise kommt und wieder schnell Fahrt aufnimmt“, so Innenminister Peter Beuth.
Für Finanzminister Boddenberg haben sich die Überbrückungshilfen des Bundes zur Unterstützung der betroffenen Unternehmen und Soloselbstständigen bewährt. Er begrüßt deshalb die Fortführung und Erweiterung der Überbrückungshilfe III durch die Bundesregierung bis September 2021: „Mit der Überbrückungshilfe III Plus werden die bewährten Förderbedingungen beibehalten und durch die Restart-Prämie sinnvoll erweitert. Ich begrüße ausdrücklich, dass hiermit auch ein direkter Beitrag für die Beschäftigten geleistet wird.“ Mithilfe der Restart-Prämie erhalten Unternehmen die Möglichkeit einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten zu erhalten, um Beschäftigte aus der Kurzarbeit zurückzuholen oder neu einzustellen.
Allein aus der Überbrückungshilfe III haben bisher 16.827 hessische Betriebe eine Bewilligung erhalten; die Auszahlungen von 581,8 Mio. Euro summieren sich zusammen mit den Abschlägen von 357,3 Mio. Euro auf insgesamt 939 Mio. Euro. Drei Viertel der eingegangenen Anträge (74,8 Prozent) sind erledigt. Zudem flossen inzwischen 79,8 Mio. Euro als Neustarthilfe an deutlich mehr als 10.000 Soloselbstständige.
Bei der November- und Dezemberhilfe sind deutlich mehr als 90 Prozent der Anträge vollständig bearbeitet und ausgezahlt, die gesamte Auszahlungssumme liegt inzwischen bei 1,035 Milliarden Euro. Bei den noch nicht abgeschlossenen Anträgen sind in aller Regel noch Rückfragen zu beantworten oder sie sind erst kurz vor Antragsschluss eingegangen.