Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
die vierte Corona-Welle hat Deutschland und Hessen voll erwischt, die Kliniken schlagen Alarm, die Infektionszahlen sind drastisch gestiegen und zu hoch.
Der Chef des RKI, Prof. Wieler, bittet flehentlich darum, dass die Lage ernst genommen wird, und unser Bundespräsident, Frank Walter Steinmeier, fragt öffentlich, was eigentlich alles passieren muss, damit Ungeimpfte sich impfen lassen.
Corona trifft jeden von uns im privaten, beruflichen wie öffentlichen Leben, und es stresst die Menschen, verlangt manchen Verzicht und vor allem viel Disziplin. Alle sind irgendwie betroffen. Aber ganz besonders unsere Ärztinnen und Ärzte und Pflegerinnen und Pfleger in den Krankenhäusern, die seit 21 Monaten Herausragendes leisten und oft selbst nicht mehr können.
Mir ist es deshalb ein besonderes Bedürfnis vorab, gerade diesen Menschen unseren Dank und unseren Respekt auszudrücken.
In Hessen sind wir dabei noch deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Die Zahlen unserer Nachbarn in Baden-Württemberg und Bayern sind doppelt so hoch und in Thüringen fast viermal, in Sachsen fünfmal so hoch. Zurzeit erleben wir eine vorsichtige Seitwärtsbewegung, sowohl bei den Infektionszahlen wie auch bei der sogenannten Hospitalisierungsrate. Dies darf uns aber nicht täuschen und wir müssen die Lage nach wie vor sehr ernst nehmen.
Ich möchte den Landtag unterrichten über den Inhalt der jüngsten Corona-Verordnung der Landesregierung, die Gründe der Landesregierung für einen Antrag an den Landtag gemäß § 28a Infektionsschutzgesetz sowie über die Besprechung der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der amtierenden und der zukünftigen Bundesregierung am 30.11.2021 sowie die MPK vom 2.12. dieses Jahres.
Leitlinie der Landesregierung bleibt bei allen Maßnahmen, so viel Freiheit wie möglich zu erhalten und so wenig Einschränkungen wie nötig vorzunehmen. Dabei fußt unsere Strategie auf drei Säulen:
Impfen, Testen, Kontaktbeschränkungen
Dabei ist die Immunisierung der Bevölkerung die wichtigste Maßnahme zur Pandemiebekämpfung.
In Hessen haben wir mit Stand gestern ca. 68% der Bevölkerung doppelt geimpft und bei den über 60-Jährigen sind es sogar 85%. Bei den Auffrischungsimpfungen haben wir ca. 14% der Bevölkerung erreicht, bei den über 60-Jährigen über 25%.
Auch wenn die Impfungen in den letzten zwei Wochen deutlich zugenommen haben, ist dies aber immer noch deutlich zu wenig, um diese Welle zu brechen.
Deshalb muss es uns gelingen, mit aller Kraft diese Zahlen deutlich zu steigern. Die Bundeskanzlerin und der neue Bundeskanzler sprechen zu recht von einer nationalen Kraftanstrengung und in der MPK vom 2.12. gaben beide das Ziel aus, bis zum Ende des Jahres insgesamt 30 Millionen Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen zu erreichen.
Diese Aufgabe kann nur gelingen, wenn genügend Impfstoff zur Verfügung steht und genügend Ärzte impfen.
Ich vertraue der Zusage der Bundesregierung, dass nun genügend Impfstoff verfügbar ist.
Es haben mich viele Briefe erreicht, in denen sich die Menschen beschweren, dass sie keinen zeitnahen Impftermin bekommen. Ich kann diesen Ärger sehr gut verstehen und hoffe sehr, dass durch eine Vielzahl von Maßnahmen noch deutlich mehr Impftermine angeboten werden können.
In diesem Zusammenhang danke ich der niedergelassenen Ärzteschaft, die mit größtem Einsatz diese Impfungen vornimmt. Ich bin zuversichtlich, dass sich die neuen Beschlüsse der MPK mit der Bundesregierung, dass jetzt auch Zahnärzte, Apotheker und Pflegekräfte impfen können, positiv auswirken wird. Dies kann allerdings erst wirken, wenn das Gesetz geändert ist, also realistischerweise ab Januar.
Mein Dank gilt auch den Kommunen, die sehr engagiert lokale und mobile Impfangebote aufgebaut haben.
Im Zusammenhang mit den Problemen der Impftermine wird auch häufig behauptet, die Schließung der Impfzentren sei ein Fehler gewesen, und manche behaupten sogar, sie seien schon immer gegen die Schließung gewesen.
Dies ist schlicht falsch. Bereits am 28. Juni beschlossen die Gesundheitsminister einstimmig, dass die Impfzentren zum 30.9. geschlossen werden sollen. Ich kann mich nicht erinnern, dass dieser Beschluss seinerzeit von irgendjemandem kritisiert worden ist. Die Impfzentren sind dann in ganz Deutschland geschlossen worden, weil sie spätestens ab September weitgehend leer standen. Darüber hinaus darf man auch die damalige heftige Kritik nicht vergessen. So wurde dem Land vorgeworfen, dass eine Impfung in den Impfzentren 100 Euro kostete und bei den Ärzten für 18 Euro zu erhalten sei. So hat z. B. noch im August die haushaltspolitische Sprecherin der FDP, Frau Kollegin Schardt-Sauer, der Landesregierung vorgeworfen, sie verschleudere mit den Impfzentren unnötig Steuergelder.
Es bestand allgemeine Einigkeit, dass die Impfungen nun im Wesentlichen durch die niedergelassene Ärzteschaft erfolgen sollten.
Der Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts erklärte, es sei von langanhaltender Wirkung der mRNA-Impfstoffe auszugehen, und die Gesundheitsministerkonferenz hatte erklärt
Zitat: „Es gibt Hinweise, dass der Impfschutz mindestens sechs Monate anhält und voraussichtlich sogar ein Jahr oder länger.“
Der Vorsitzende der Impfkommission, Prof. Mertens, erklärte im August zu dem Thema Auffrischungsimpfungen in der „Welt“
Zitat: „Hier handelt es sich um eine politische Vorsorgemaßnahme ohne medizinische Evidenz.“
Erst am 7. Oktober empfahl die Impfkommission dann die Auffrischungsimpfungen für über 70-Jährige und Ende November dann die Auffrischung für alle.
Es war also keineswegs so, dass schon im Sommer alle Experten auf die jetzt bekannten Umstände hingewiesen hätten und nur die Politik habe nicht zugehört oder nicht zuhören wollen.
Ganz im Gegenteil: Wir haben in Hessen vorsorglich gehandelt und mit Erlass vom 24.9. dieses Jahres hat der Gesundheitsminister die Kommunen ausdrücklich angewiesen, die Koordinierung und Sicherstellung vor Ort durch den öffentlichen Gesundheitsdienst vorzunehmen. Es heißt da wörtlich: „Die Gesundheitsämter mit ihrer spezifischen Expertise haben im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung hier die wichtige Rolle, gemäß ihres gesetzlichen Auftrags Impflücken zu schließen und subsidiäre Angebote u. a. zugunsten schwer erreichbarer Bevölkerungsgruppen zu machen und diesen den Zugang zum Impfangebot zu ermöglichen.“
Des Weiteren wurde darauf hingewiesen, dass entsprechend der regionalen Nachfrage auch kurzfristig stationär betriebenen Impfstellen in Betracht kommen.
Gleichzeitig wurde den Kommunen die gesamte IT-Ausstattung, bestehend aus Hard- und Software, der Impfzentren vollständig zur Verfügung gestellt und die Kostenerstattung durch das Land für all diese Maßnahmen bestätigt.
Die Landesregierung hat deshalb gerade nicht gewartet, wie die Dinge sich entwickeln, sondern sehr konkret darauf gedrungen, dass auch nach Schließung der Impfzentren ausreichend Impfangebote zur Verfügung stehen.
In der Folge haben auch eine ganze Reihe von Kommunen diese Aufforderung befolgt und z. B. schon sehr früh mit den Auffrischungsimpfungen älterer Bürgerinnen und Bürger begonnen.
Die Politik hat in dieser Pandemie zu Recht oder Unrecht viel Vertrauen verloren. Gerade deshalb ist es aber notwendig, dass dort, wo schlicht Falsches behauptet wird, dies richtiggestellt wird.
Bei allem Bemühen um planvolles und verlässliches Handeln müssen wir aber doch einräumen, dass wir in weiten Teilen im Zusammenhang mit diesem Virus immer noch nicht wirklich wissen, wie die Dinge sich entwickeln. Das Auftauchen der neuen Virus-Variante Omikron möge hier als Beispiel genügen. Vor Überraschungen, vor unerwarteten Entwicklungen und Wendungen werden wir deshalb wohl auch in Zukunft nicht gefeit sein. Dies, meine Damen und Herren, gehört nun einmal zur Wahrheit einer solchen Pandemie dazu.
Die zweite Säule unserer Strategie ist die umfangreiche und jetzt nochmals ausgeweitete Testpflicht.
Sie kennen z. B. unsere Anordnung, 3x die Woche unsere Schülerinnen und Schüler zu testen. In Rheinland-Pfalz geschieht dies z. B. nur 1x. Die Präventionswochen, die nach den Sommerferien eingeführt wurden, sind bundesweit einmalig – dazu gehört auch das Schülertestheft.
Das kostet alles sehr viel Geld, aber wir machen dies bewusst, um eine intensive und aktuelle Übersicht über das Infektionsgeschehen an unseren Schulen zu haben. Wir haben dies jetzt noch einmal erweitert und bieten auch den geimpften Schülerinnen und Schülern an, sich 1x in der Woche testen zu lassen.
Wir haben die Testpflicht in vielen Bereichen, so z. B. bei Veranstaltungen, auch für Geimpfte und Genesene, angeordnet.
Nicht zuletzt im Hinblick darauf, dass wir jetzt, anders als im Sommer, wissen, dass auch Genesene und Geimpfte infiziert werden können, ist dies erforderlich.
Um diese vierte Infektionswelle stoppen zu können, sind auch Kontaktbeschränkungen zur Unterbindung von Infektionsketten erforderlich. Dies gilt insbesondere für Ungeimpfte.
Die Landesregierung hat deshalb in ihrer Verordnung deutliche Verschärfungen vorgenommen. Beispielhaft sei darauf verwiesen, dass Ungeimpfte sich nun nur noch mit zwei Hausständen treffen können. Dies gilt in der Öffentlichkeit und wird für private Treffen im häuslichen Bereich dringlich empfohlen.
Im Einzelhandel haben wir mit Ausnahme der Geschäfte des täglichen Bedarfs, die sogenannte 2G-Regel eingeführt. Des Weiteren wurden Beschränkungen für Veranstaltungen sowohl im Innen- wie im Außenbereich vorgenommen.
Mir ist durchaus bewusst, dass die vorgenannten Einschränkungen, insbesondere auch im Einzelhandel, erhebliche Belastungen mit sich bringen. Dies ist mehr als bedauerlich, aber in der Abwägung erforderlich. Umso wichtiger ist es, dass die Wirtschaftshilfen weitergehen und z. B. auch die Eigenkapitalhilfen sowie spezielle Fonds für Kultur etc. weiter zur Verfügung stehen.
Bewusst haben wir in unserer Verordnung die bisherigen Regelungen für die Schulen und Kitas beibehalten, und nach unserer festen Überzeugung ist dies epidemiologisch auch vertretbar. In der Abwägung eines weiteren Verlustes an Präsenzunterricht und Betreuung für die Kleinkinder sowie die Schülerinnen und Schüler herbeizuführen, ist es nicht vernünftig, hier Einschränkungen vorzunehmen.
Die Schüler haben in den letzten 21 Monaten bereits erhebliche Unterrichtslücken erfahren, die gerade für schwächere Schülerinnen und Schüler zu dauerhaften Schäden und Beeinträchtigungen ihrer Bildungschancen führen. Dies gilt auch für Vorschläge wie das Vorziehen der Weihnachtsferien oder Ähnliches. Solches würde nichts verbessern, sondern im Gegenteil würden die beschriebenen Nachteile eintreten und gleichzeitig der gesamte Bereich der Notbetreuung mit all seinen Problemen wiederaufleben.
Die Landesregierung konnte bei ihrer Verordnung nur auf der Basis des geltenden Rechts handeln. Wie Ihnen bekannt, war die neue Ampelmehrheit im Deutschen Bundestag nicht bereit, die bisherige gesetzliche Regelung zur Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Bedeutung zu verlängern. Diese Entscheidung hat vielfache Kritik hervorgerufen – auch von mir. Wenn die Bundeswehr Patienten von Sachsen oder Bayern oder Thüringen nun nach Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen oder auch zu uns hier nach Hessen bringt, weil sie in diesen Ländern nicht mehr behandelt werden können, kann es doch keinen ernsthaften Streit darüber geben, dass wir uns in einer nationalen Notlage befinden.
Ich freue mich deshalb, dass dieser Streit in der MPK auch mit den Repräsentanten der neuen Ampelmehrheit überwunden werden konnte. So soll jetzt das Infektionsschutzgesetz erneut geändert werden, damit die Länder entsprechend handeln können. Die entsprechende Gesetzgebung soll noch in dieser Woche erfolgen, und ich kann für die Landesregierung ankündigen, dass Hessen auch im Bundesrat der neuen Regelung zustimmen wird.
Mit der geltenden Verordnung hat die Landesregierung das getan, was sie tun konnte.
Für weitere Maßnahmen bedarf es aber der Feststellung des Hessischen Landtags nach § 28a des Infektionsschutzgesetzes. Diese Feststellung, gemeinhin epidemische Lage genannt, ist erforderlich, damit die Landesregierung bei schwieriger fortdauernder Lage weitere Entscheidungen treffen kann.
Es geht hier namentlich um solche im Bereich der Freizeit- und Kultureinrichtungen, eines Alkoholverbotes, der Behandlung von Discos und Clubs sowie z. B. von Regelungen für Weihnachtsmärkte.
Die Landesregierung hat einen Antrag nach § 28a gestellt, und die Koalitionsfraktionen haben dieses Thema in ihrem Antrag aufgenommen. Ich bitte das Parlament, diesem Antrag ausdrücklich zuzustimmen, damit wir entsprechend rasch handeln können.
Ich bin davon überzeugt, dass man bei weiteren Maßnahmen differenziert und verhältnismäßig vorgehen muss, und die Landesregierung hat dazu Vorschläge erarbeitet. Ich biete den Fraktionen an, darüber gemeinsam zu diskutieren und nach Möglichkeit auch eine Übereinstimmung zu erzielen. Da alle Maßnahmen bis zu ihrer Wirksamkeit mindestens zwei Wochen brauchen, müssen wir schnell handeln, und wir sollten uns im Laufe dieser Plenarsitzung entsprechend verständigen.
In diesem Zusammenhang können dann auch Regelungen erörtert werden, die sich aus der Vereinbarung der MPK und der Bundesregierung vom 2.12.2021 ergeben. Dies trifft z. B. ein An- und Versammlungsverbot an Silvester oder die von einigen Ländern jetzt vorgenommene Befreiung von Tests für diejenigen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben.
In der MPK vom 2.12.2021 wurden darüber hinaus auch Vereinbarungen getroffen, die insbesondere für sogenannte „Hotspots“ gelten sollen. Hier geht es dann beispielsweise um Schließungen von Restaurants oder das Verbot von Veranstaltungen. Solche Maßnahmen sind aber erst möglich, wenn – wie von der neuen Ampel-Mehrheit in Aussicht gestellt – das Bundesinfektionsschutzgesetz geändert ist.
Generell sind sich alle Kolleginnen und Kollegen in der MPK, auch die alte und die neue Bundesregierung darüber einig, dass dauerhaft nur eine sehr hohe Impfquote den Weg aus der Pandemie weisen kann.
Insbesondere gilt dies natürlich in Bereichen, die mit älteren oder kranken Menschen besonders häufig in Berührung kommen. Ich begrüße es deshalb sehr, dass die bereichsspezifische Impfpflicht z. B. in Krankenhäusern, Altenheimen oder mobilen Altenpflegeeinrichtungen noch vor Weihnachten im Deutschen Bundestag als Gesetz beschlossen werden soll.
Auch wenn die Impfbereitschaft insgesamt deutlich zugenommen hat, so ist dies jedoch noch nicht ausreichend.
Insbesondere die bislang Ungeimpften sind das größte Problem in dieser Pandemie. Regelmäßig teilen uns die Krankenhäuser mit, dass der allergrößte Teil derer, die in den Intensivstationen behandelt werden, ungeimpfte Personen sind. Von zehn Infektionen werden neun durch Ungeimpfte veranlasst, wie eine sehr aktuelle Studie der Humboldt-Universität Berlin nachgewiesen hat.
Es muss also darum gehen, noch möglichst viele Menschen davon zu überzeugen, dass die Bereitschaft zum Impfen eine Verpflichtung ist.
Die Diskussion hierüber hat zu erheblichen Auseinandersetzungen in unserer Gesellschaft geführt. Deshalb will ich eines sehr klar machen: Diejenigen, die noch ungeimpft sind und sich bislang nicht impfen lassen wollen, sind nicht die Feinde der anderen, der Feind ist das Virus! Aber diejenigen, die sich nicht impfen lassen wollen, müssen verstehen, dass ihre Freiheit ihre Grenze an der Freiheit der anderen finden muss. Es handelt sich hier letztlich nicht um eine persönliche Entscheidung, die nur den Einzelnen betrifft. Im Gegenteil, der Umstand, dass einzelne sich nicht impfen lassen, führt dazu, dass die übergroße Mehrheit der Bevölkerung immer wieder in erheblichem Maße in ihren Grundrechten und in ihrer Freiheit beschränkt werden müssen.
Offensichtlich reichen aber weder die dringenden Apelle aus den Kliniken, aus der Wissenschaft oder die des Bundespräsidenten aus, um hier noch eine nennenswerte Zahl der bisher Ungeimpften zu erreichen.
Deshalb führt nach meiner festen Überzeugung kein Weg an einer allgemeinen Impfpflicht – nicht Impfzwang! – vorbei.
Ich habe dies ebenso wie Kollege Klose bereits vor Wochen deutlich gemacht.
Ich bin auch überzeugt, dass dies in verfassungsrechtlich einwandfreier Weise geregelt werden kann. Ich begrüße daher sehr, dass in der MPK mit der Bundesregierung hier eine breite Übereinstimmung bestand und der Deutsche Bundestag zu einer zügigen Aufnahme der Beratungen aufgefordert wurde.
In diesem Zusammenhang wird immer der Vorwurf erhoben, man habe ja früher eine solche Impfpflicht ausgeschlossen. Dies stimmt. Aber die Verhältnisse haben sich geändert, und wenn ich daran erinnere, dass uns alle Wissenschaftler erklärt hatten, dass, nachdem man zweimal geimpft sei, die Gefahren der Pandemie nicht mehr bestünden, so müssen wir heute feststellen, dass auch vollständig Geimpfte nach wie vor infiziert werden und auch ggf. schwer krank werden können.
Ja es stimmt, wir haben uns geirrt. Mehr oder weniger alle. Dies kann und muss man m. E. auch zugeben. Aber was spricht eigentlich dagegen, dass man dies zugibt, wenn die Verhältnisse sich geändert haben?
Eine solche Impfpflicht wird für die aktuelle vierte Welle der Pandemie keine Auswirkungen haben, aber nach meiner Überzeugung der einzige Weg sein, um auf Dauer aus der Endlosschleife von Einschränkungen, Öffnungen und wiederum Einschränkungen herauszukommen.
Meine Damen und Herren,
die Lage ist ernst, es besteht Anlass zu höchster Vorsicht, aber kein Anlass zur Panik. Wir können diese Situation beherrschen und ich habe oft darauf hingewiesen, dass es nicht nur um Verordnungen gehen kann, sondern darum, dass sich die Bürgerinnen und Bürger aus eigener Überzeugung an die Regeln halten. Wir werden diese Regeln natürlich kontrollieren, auch stärker als früher, aber es wird sich letztlich immer nur um Stichproben handeln können. Deshalb fordere ich die Bürgerinnen und Bürger auf, sich aus eigenem Interesse, aus Rücksicht auf ihre Familien und auf andere, an diese Regeln zu halten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
Corona wird bleiben. Aber mit Beachtung der nötigen Vorsicht, ausreichendem Impfstoff, neu entwickelten Medikamenten und einer hohen Impfbereitschaft der Bevölkerung kann es uns gelingen, dass wir im nächsten Jahr Weihnachten und Silvester möglichst wieder ohne Einschränkungen werden feiern können.